Arneimittelfläschen werden von
einer Mitarbeiterin geprüft © dpa - Report
Öffentliche Anhörung des
Gesundheitsausschusses
In einer öffentlichen Anhörung hat der
Gesundheitsausschuss die Pläne der Bundesregierung unter die
Lupe genommen, Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz
auch nach Ablauf des Verfalldatums einzusetzen. Gehört wurden
die Experten am Mittwoch, dem 28. März 2007. Auf der
Tagesordnung standen zudem mehrere Änderungsanträge zur
Gesundheitsreform, die die Koalition im so genannten
Omnibusverfahren an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur
Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften (
16/4455) angehängt hatet.
In dem Gesetzentwurf verweist die Regierung auf das Beispiel der
vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften
Impfnadeln. Da diese Nadeln nach Einschätzung von Experten
gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden
könnten, solle dies künftig auch rechtlich zulässig
sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu
vermeiden. Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und
Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind,
heißt es. Schon bisher habe die Möglichkeit bestanden,
Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies
solle nun auch für die Abgabe an die zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil-
und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung.
Eine weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG)
betrifft die Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von
In-Vitro-Diagnostika. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht
auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische
Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag
zum Bürokratieabbau leisten.
Sachverständigenliste
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- Bundesärztekammer, Berlin
- Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen,
München
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit
Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen
e.V., Düsseldorf
- Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., Bonn
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen,
Kassel
- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Berlin
- Bundesverband Medizintechnologie e.V., Berlin
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Berlin
- Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Zahnärztekammern e.V., Berlin
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.,
Gießen
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin
- Deutscher Behindertenrat c/o Sozialverband Deutschland (SoVD),
Berlin
- Deutscher Generikaverband e.V., Berlin
- Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und
mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS), Berlin
- Deutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat, Berlin
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Siegburg
- DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen GmbH,
Frankfurt/M.
- IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Berlin
- Knappschaft, Bochum
- Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen
e.V., Essen
- Pro Generika e.V., Berlin
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Verband der Angestellten Krankenkassen
e.V./Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
- Verband der Diagnostica-Industrie e.V., Frankfurt/M.
- Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Köln
- Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V., Berlin
- Verband unabhängiger Blutspendedienste e.V., Berlin
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
- ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
e.V.
Fachverband Elektromedizinische Technik-, Frankfurt/M.
Einzelsachverständige
- Dr. Volker Lücker
- Prof. Dr. Wolfgang Vogt