Liegt Zuständigkeit für
Strafrecht noch beim nationalen Gesetzgeber? © dpa -
Report
Öffentliches Expertengespräch des
Unterausschusses Europarecht
Ob in Zukunft ein einheitliches europäisches Strafrecht
möglich ist, hat der Unterausschuss Europarecht in einem
öffentlichen Expertengespräch am Mittwoch, dem 28.
November 2007, zu klären versucht. Acht Sachverständige
aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, Rechtsprechung und
Europapolitik haben aus ihren Erfahrungen berichtet und ihre
Meinung dargelegt.
Liste der Sachverständigen
- Prof. Dr. Peter-Alexis, Albrecht Johann Wolfgang
Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Fachbereich
Rechtswissenschaft, Professur für Kriminologie und
Strafrecht
- Prof. Dr. Martin Böse Rheinische
Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn, Lehrstuhl für
Strafrecht und Strafprozessrecht, sowie Internationales und
Europäisches Strafrecht
- Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M.Eur.
Georg-August-Universität Göttingen, Direktor des
Instituts für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung
Europarecht
- Prof. Dr. Juliane Kokott, LL.M., SJD Generalanwältin am
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
- Prof. Dr. Helmut Satzger Ludwig-Maximilians-Universität
München, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und
Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie
Wirtschaftsstrafrecht
- Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Schünemann
Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl
für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtssoziologie
- Oliver Suhr, LL.M.Eur. Staatskanzlei des Saarlandes, Leiter des
Referats Europapolitik/Europarecht, stellvertretender Leiter der
Europaabteilung
- Dr. Helge Elisabeth Zeitler Europäische Kommission,
Generaldirektion JLS - D.3, Strafjustiz