Finanzausschuss nimmt Gesetzentwürfe von Koalitionsfraktionen und Bundesregierung an
Nach viereinhalbstündiger Beratung hat der Finanzausschuss am Mittwoch, dem 23. Mai 2007, die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen ( 16/4841) und der Bundesregierung ( 16/5377) für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen die Reform. Das Gesetz soll am kommenden Freitag vom Bundestag verabschiedet werden.
41 Änderungsanträgen zugestimmt
Die Koalitionsfraktionen hatten dem Ausschuss 41 Änderungsanträge vorgelegt, denen neben CDU/CSU und SPD teilweise auch die Linksfraktion zustimmte. Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung über die Änderungen wie auch die Bündnisgrünen, die allerdings in einigen Fällen auch mit Nein votierten.
Zinsschranken sollen zu Anlageinvestitionen führen
Eine wesentliche Änderung, die zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 400 Millionen Euro führt, ist die Aufnahme der Abschreibungen in die Ausgangsgröße für den Abzug von Zinsaufwendungen im Zuge der geplanten "Zinsschranke". Ziel der Zinsschranke ist es, durch eine Beschränkung des Betriebskostenabzugs von Zinsen steuerschädliche Gestaltungen von Konzernen zu verhindern, bei denen konzernuntypische Fremdfinanzierungen dazu dienen, in Deutschland den steuerpflichtigen Gewinn zu mindern. Damit werde ein zusätzlicher Anreiz für Anlageinvestitionen geschaffen, begründete die Koalition diese Änderung. FDP und Grüne bedauerten, dass neben den Abschreibungen nicht gleichzeitig auch die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in die Bemessungsgrundlage aufgenommen wurden.
Änderung bei Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter
Eine weitere Änderung, die mit Mindereinnahmen von 160 Millionen Euro verbunden ist, betrifft die Anhebung des möglichen Sofortabzugs von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 100 Euro auf 150 Euro. In den Gesetzentwürfen war noch vorgesehen, die jetzige Sofortabzugsgrenze von 410 Euro auf 100 Euro abzusenken. Der geplante Investitionsabzugsbetrag für mittelständische Unternehmen (Paragraph 7g des Einkommensteuergesetzes), der die jetzige Ansparrücklage ablöst, soll von Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro in Anspruch genommen werden können. Im Gesetzentwurf lag das höchstzulässige Betriebsvermögen noch bei 210.000 Euro. Ferner ist geplant, geschäftsübliche Skonti und vergleichbare wirtschaftliche Vorteile aus der Hinzurechnungsregelung zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld herauszunehmen.
Gegenfinanzierung der Reform
Gegenfinanziert werden sollen diese Mindereinnahmen vor allem mit einer Beschränkung der Verlustverrechnung bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent, die ab 2009 für Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte angewendet wird. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien sollen nun lediglich mit Gewinnen aus solchen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können. Nach dem Gesetzentwurf waren diese Verluste auch noch mit Einkünften aus anderem Kapitalvermögen, etwa Zins- oder Dividendeneinkünften, verrechenbar. Die Koalition erhofft sich davon Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro.
Stärkung der Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit von Unternehmen erhofft - Koalitionfraktionen zufrieden
Die Unionsfraktion wertete die Reform als wichtiges Signal für Investoren, indem die Unternehmensteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt wird. Die Abgeltungssteuer werde den deutschen Kapitalmarkt stärken, das Ziel, die Steuerausfälle durch die Reform insgesamt auf 5 Milliarden Euro jährlich zu begrenzen, sei erreicht worden. Auch die SPD bezeichnete das Unternehmensteuerrecht als "in hohem Maße wettbewerbsfähig". Die Kapitalausstattung und Investitionsfähigkeit der Unternehmen werde gestärkt, willkürliche Gewinn- und "merkwürdige" Funktionsverlagerungen sollten durch die Reform eingedämmt werden. Die Gewerbesteuer als "international nicht gestaltungsanfällige" Steuer sei aufgewertet worden. Die Abgeltungssteuer biete die Chance zur vollständigen Erfassung von Kapitalerträgen.
Opposition unzufrieden - Reform schädlich für Investition und Innovation, ihre Auswirkungen unkalkulierbar
Für die FDP wird die Reform dagegen ihren Ansprüchen nicht gerecht. Die Zinsschranke stelle eine Abkehr vom objektiven Nettoprinzip dar und sei verfassungswidrig. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge befürworte man zwar, nicht jedoch die Einbeziehung privater Veräußerungsgewinne, weil dadurch die Altersvorsorge beeinträchtigt werde. Einzig der Absenkung des nominalen Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent stimmte die FDP zu. Die Linke lehnte die Reform insgesamt ab, weil es keine Notwendigkeit gebe, die Unternehmen mit Brutto 30 Milliarden Euro zu entlasten. Die Abgeltungssteuer sei systematisch falsch und widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Die Steuerausfälle bezifferte die Fraktion auf 10 bis 12 Milliarden Euro jährlich. Die Grünen sagten, Gegenfinanzierungsmaßnahmen seien schädlich für Investitionen und Innovationen. Aus Sicht der Fraktion hätte es "bessere Alternativen" gegeben. Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Kapitalmärkte nannte die Fraktion unkalkulierbar.