Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschuss
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss hat die Mehrzahl der Sachverständigen eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes verlangt. 17 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sei dies dringend notwendig, unterstrich am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst (DBRD), Marco K. König. Wie die Reform aussehen soll, dazu äußerten die Experten allerdings unterschiedliche Vorstellungen.
Der Anhörung lag ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/3343) zugrunde, in dem gefordert wird, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu formulieren. Insbesondere sei die Frage zu klären, welche Maßnahmen eine patientenorientierte Notfallversorgung garantieren könnten, so die Liberalen.
Mehrere Sachverständige betonten, dass die Notfallversorgung derzeit nicht in Gefahr sei. Gerade in ländlichen Gebieten könne es aber "perspektivisch gesehen zu Engpässen kommen", räumte Norbert Kronenberg vom Deutschen Städtetag ein. König forderte eine größere Handlungskompetenz für Rettungsassistenten. Wenn ein Rettungsarzt 15 Minuten nach dem Rettungsassistenten eintreffe, müsse dieser zurzeit nichts tuend zusehen, wie es einem Patienten schlechter gehe, erläuterte der DBRD-Chef. "Der Rettungsassistent benötigt künftig einen eindeutig formulierten Auftrag ohne Rechtsunsicherheiten", sagte er.
Auch Gerhard Nadler vom Berufsverband für den Rettungsdienst (BVRD) sagte, die Maßnahmen der Notkompetenz sollten den Rettungsassistenten nicht nur bei akuter Lebensgefahr zugestanden werden, sondern immer dann, wenn sie notwendig sind. Als Beispiel nannte er die Infusionsgabe.
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), Detlef Blumenberg, warnte hingegen davor, dass Rettungsassistenten Bereiche der notärztlichen Versorgung übernehmen. Auch bei einer Blinddarmoperation werde zu Recht erwartet, dass ein Chirurg den Eingriff vornimmt und nicht die OP-Schwester, so Blumenberg.
Auf weitgehende Zustimmung stieß in der Anhörung die Forderung nach einer Reform der Berufsausbildung, wobei auch hier die konkrete Ausgestaltung, etwa die Ausdehnung der Ausbildung auf drei Jahre, strittig blieb. Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine klassische Berufsausbildung für Rettungsassistenten zu entwickeln.
Geladene Sachverständige