Letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause
Am Donnerstag, dem 5. Juli 2007, hat der Bundestag das Anti-Doping-Gesetz, neue Regelungen zum Urheberrecht und zum Verbraucherschutz verabschiedet. Die Abgeordneten debattierten zudem in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der FDP-Fraktion die Ergebnisse des Energiegipfels der Bundesregierung.
Zu Beginn der Plenarsitzung gab Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CDU/CSU) eine Regierungserklärung zum Aufschwung für Deutschland ab. Die Regierungserklärung stand unter dem Titel: "Aufschwung für Deutschland - Gute Zeiten entschlossen nutzen".
Anschließend votierte der Bundestag für einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Dopingbekämpfung beim Sport ab. Bereits im März verabschiedete das Kabinett den Entwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz. Am Donnerstag wurde es im Bundestag endgültig beschlossen. Kernpunkt des Gesetzes lautet: Der Besitz von Doping-Mitteln "in nicht geringen Mengen" soll unter Strafe gestellt werden. So drohen bei gewerbsmäßigem Dopinghandel künftig bis zu zehn Jahre Haft. Zudem kann bestraft werden, wer mit Dopingmitteln in einer Menge erwischt wird, die offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht. Das Gesetz sieht keine Strafe für gedopte Sportler vor.
Die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten hierzu weitere Anträge gestellt ( 16/4738, 16/4166). Die Liberalen fordern einen Athletenpass, um langfristige körperliche Entwicklungen beobachten und nachvollziehen zu können. Die Grünen wollen durch eine Änderung des Verordnungsrechts und Änderungen des Europarechts erreichen, dass auf Packungsbeilagen und der Verpackung auf die Dopingrelevanz eines Arzneimittels eindeutig hingewiesen wird. Die Anträge wurden abgelehnt.
Die Parlamentarier stimmten zudem mehrheitlich für einen Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ( 16/1828). Damit will die Bundesregierung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herstellen. Damit sei das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode, hoben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP hervor. Es regelt unter anderem die pauschale Vergütung neu, welche die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung - wie zum Beispiel die Privatkopie - erhalten. Der Gesetzgeber soll nicht länger die Vergütung und die Höhe des Entgeltes regeln, sondern die Beteiligten sollen selbst tätig werden.
Die Koalitionsfraktionen und die Liberalen betonen jedoch, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle Fragen beantwortet. Es könne nicht "in die Schublade gelegt werden", wie es die FDP-Fraktion formulierte. So stehe zum Beispiel die Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch aus. Gleiches gelte für die so genannte "intelligente Aufnahmesoftware", mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können.
Ferner stimmten die Parlamentarier für eine Reform des Versicherungsvertragsrechts. Das geltende Gesetz stammt zu großen Teilen noch aus dem Jahr 1908. Doch können Versicherungsunternehmen mögliche Risiken heute ganz anders abschätzen, da sich die Versicherungsmathematik und Statistik in den letzten Jahren stark weiterentwickelt hat. Die Bundesregierung möchte deshalb laut eines Gesetzentwurfs ( 16/3945) die Stellung der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern stärken. Der Entwurf regelt die Beratungs-, Aufklärungs-, und Informationspflichten der Versicherungsunternehmen.
Anschließend beschloss das Plenum die Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ( 16/5723). Der Gesetzentwurf der Regierung ist wortgleich mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/5404). Demnach sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu den Informationen von Behörden bezüglich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren sollen. Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB oder des Weingesetzes zu unterrichten.
Die Fraktion DIE LINKE. forderte, den Ausländerbericht der Bundesregierung unverzüglich zu erhalten. Er hätte im Juni veröffentlicht werden müssen, so DIE LINKE. in ihrem Antrag ( 16/5788). Der Bundestag solle die "beabsichtigte Verzögerung" des Berichts kritisieren, so DIE LINKE.. Der Bericht müsse nach dem Aufenthaltsgesetz dem Parlament alle zwei Jahre vorgelegt werden. Die Begründung, die Ergebnisse des Nationalen Integrationsplans mit einzubeziehen, sei nicht nachvollziehbar. DIE LINKE. befürchte eine Vermischung von politischen Zielen und Handlungen mit einem objektiven Bericht. Der Antrag wurde abgelehnt.
Außerdem beriet das Plenum über Anträge aller Fraktionen zur Stärkung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Fraktionen von FDP und DIE LINKE. fordern die Bundesregierung auf, diese Wissenschaften mehr als bisher zu fördern. Laut Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD ( 16/4161) soll die Regierung unter anderem beim weiteren Verlauf des Exzellenzwettbewerbes darauf achten, dass Geistes- und Sozialwissenschaften nicht benachteiligt werden. Auch finanziell solle die geisteswissenschaftliche Forschung unterstützt werden. Zur Begründung heißt es, die Geistes- und Sozialwissenschaften forschten auf gesellschaftlich besonders wichtigen Feldern, die einen unmittelbaren Bezug zu der Lebenswirklichkeit der Menschen hätten. Damit seien sie den Natur- und Ingenieurwissenschaften gleichwertig. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Regierung in einem Antrag ( 16/4406) auf, einen Wettbewerb mit den Ländern für herausragende Lehre an den Hochschulen zu starten, der besonders auf die Bedürfnisse der Geisteswissenschaften eingeht. Der Antrag der Regierungsfraktionen wurde angenommen, Oppositionsanträge abgelehnt.
Am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, begann die Plenarsitzung mit einer Debatte über die "Regierungskonferenz zur Änderung der vertraglichen Grundlage der EU". Nach der Fragestunde folgte eine von der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Aktuelle Stunde zum Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel ( 16/5854). Die Grünen kritisierten die fehlende verfassungsrechtliche Grundlage des Bundeswehreinsatzes gegen Demonstranten sowie die widersprüchlichen Aussagen der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag hierzu.
Fraktionschefin Renate Künast bemängelte zudem die Informationspolitik von Verteidigungsminister Franz Josef Jung. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Parlament "nur scheibchenweise über den vollen Umfang der unzulässigen Bundeswehrbeteiligung an der G-8-Sicherung informiert“ werde, so Künast.