Petitionsausschuss legt Bericht 2006 vor
Im vergangenen Jahr wandten sich fast 17.000 Bürger mit
einer Bitte, einer Beschwerde oder einem Anliegen direkt an das
Parlament. Die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Naumann (DIE LINKE.) und der
stellvertretende Vorsitzende, Gero Storjohann (CDU/CSU), übergaben
den Bericht an Bundestagspräsident Dr. Norbert
Lammert. Insgesamt erreichten den Petitionsausschuss 16 766
Eingaben, das sind fast 25 Prozent weniger als im Wahljahr 2005. In
22 Ausschusssitzungen beriet und beschloss der Ausschuss 20 299
Petitionen, darunter auch Massen- und Sammelpetitionen mit
Unterstützerunterschriften. Diese Zahl übersteigt die der
Neueingaben um nahezu 4 000, weil noch Überhänge aus den
Vorjahren abzuarbeiten waren.
2006 sammelte der Petitionsausschuss Erfahrungen mit drei Neuerungen im Petitionswesen: Petitionen per E-Mail, "öffentliche Petitionen" im Internet und Sammel- oder Massenpetitionen mit mehr als 50.000 Mitzeichnern.
Zirka 10 Prozent der Neueingaben wurde mit Hilfe des Formularangebots per E-Mail eingereicht. 288 öffentliche Petitionen waren zur Mitzeichnung auf der Internetseite des Bundestages eingestellt. Über 450 000 Bürgerinnen und Bürger zeichneten bei diesen Online-Petitionen mit. Mehr als 17 600 Kommentare gingen in den angebundenen Diskussionsforen ein. Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind. Im Jahr 2006 wurden neun öffentliche Petitionen abgeschlossen. Alle anderen befanden sich zum Ende des Berichtszeitraums noch in der parlamentarischen Prüfung.
Bei den Sammel- oder Massenpetitionen mit einem Quorum von mehr
als 50 000 Unterstützern erreichte lediglich ein Vorgang die
nötige Unterstützerzahl. 103 000 Personen beanstandeten
die teilweise Abschaffung der Entfernungspauschale im Zusammenhang
mit dem Steueränderungsgesetz 2007.
Teilt man die Petitionen den Aufgabengebieten der einzelnen Ministerien zu, so entfielen fast ein Viertel der Neueingaben auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Knapp über 13 Prozent befassten sich Themen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Je etwas mehr als 11 Prozent der Eingaben ging auf die Ministerien der Justiz (BMJ) und der Finanzen (BMF), gefolgt vom Bundesministerium des Innern (BMI).
Petitionsrecht
Dank des Petitionsrechtes kann jeder den direkten Weg zum Parlament suchen und Probleme mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten bei der Umsetzung beschlossener Gesetze angehen und Änderungen anregen. Jeder Bürger hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde beim Bundestag einzureichen. Das gilt auch für Minderjährige, Menschen nichtdeutscher Herkunft, Inhaftierte oder Geschäftsunfähige. Der Petitionsausschuss prüft und berät die Eingaben und sucht eine Lösung im Sinne der Einsender.