Öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses
Am Mittwoch, dem 21. März 2007 diskutierte der Rechtsausschuss zusammen mit acht Sachverständigen einen Gesetzentwurf der Regierung zur Bekämpfung von Computerkriminalität.
Neue Informationstechnologien ermöglichen auch Missbrauch. Computerkriminalität beschränkt sich zudem nicht auf nationale Grenzen. Daher wurden in den letzten Jahren sowohl im Rahmen des Europarates als auch auf der Ebene der Europäischen Union Rechtsinstrumente beschlossen, die der Bekämpfung der Computerkriminalität dienen. Um dies in nationales Recht umzuwandeln, muss das deutsche Strafrecht ergänzt werden.
Sachverständige: