Bundestag beriet Gesetze zur nachhaltigen Energieversorgung
Am Donnerstag, dem 21. Februar 2008, diskutierte der Bundestag erstmals über geplante Neuregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ( 16/8148) und weitere Gesetzentwürfe im Zusammenhang mit nachhaltiger Energieversorgung. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden, um die international und national vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen.
Nach der Ersten Lesung im Plenum befassen sich nun die
Fachausschüsse des Bundestages im Detail mit den
Gesetzesvorhaben.
Mit der Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem
Jahr 2000 sollen unter anderem die Bedingungen für die
Windenergienutzung auf See (Offshore) und das Einspeisemanagement erneuerbarer Energien verbessert werden. Es
dient der Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energiequellen im
Elektrizitätsbinnenmarkt.
Bereits jetzt sieht das geltende Gesetz den vorrangigen
Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren
Energien an die Netze für die allgemeine Versorgung mit
Elektrizität vor. Seit 2004 sind Netzbetreiber gesetzlich auch
verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen komplett
abzunehmen und mit vorgeschriebenen Sätzen zu vergüten.
Wollen Stromerzeuger ihren nachhaltigen Strom einspeisen, sollen
Netzbetreiber jedoch künftig verpflichtet sein, ihre Netze
auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des
Stroms aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Das
geänderte Eneuerbare-Energien-Gesetz soll auch die
Vergütungen für die verschiedenen Energiequellen neu
regeln.
Dem Bundestag lagen am Donnerstag zwei weitere
Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Thema erneuerbare
Energien vor: das Gesetz zur "Förderung Erneuerbarer Energien
im Wärmebereich" (
16/8149) und eine Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (
16/8150). Auch sie sind Teil des Energie- und
Klimaschutzprogramms, auf das sich das Bundeskabinett im August
2007 geeinigt hatte. Insgesamt ist das Ziel, den Anteil
erneuerbarer Energien bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu
steigern.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( 16/8149) soll den Ausbau erneuerbarer Energien im Heizwärmebereich voranbringen, um fossile Brennstoffe zu sparen und den Ausstoß schädlicher Treibhausgase einzudämmen. Der Anteil an der Heizwärme aus klimafreundlichen Quellen wie Sonne, Biogas, Holz oder Erdwärme soll sich bis 2020 mehr als verdoppeln und auf 14 Prozent steigen. Hausbesitzer, deren Häuser nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden, wären zur Nutzung eines bestimmten Anteils an Ökowärme verpflichtet. Das Förderprogramm für Altbauten soll gleichzeitig aufgestockt werden.
Bundesumweltminister Gabriel (SPD) erklärte dazu in der
Debatte am Donnerstag: "Wir wollen den schlafenden Riesen wecken
und dazu beitragen, dass die erneuerbaren Energien auch im
Wärmesektor genutzt werden."
Das Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(
16/8150) zielt darauf ab, den Anteil von
Biokraftstoffen zu erhöhen und ab 2015 stärker als bisher
auf die Minderung von Treibhausgasemissionen auszurichten. Dabei
sollen auch die Treibhausgase der Biokraftstoffe
berücksichtigt werden, die bei der Herstellung und Verwendung
entstehen. Die Biokraftstoffquote an der Gesamtmenge von
Kraftstoffen würde mit der Novelle durch eine
Netto-Klimaschutzquote ersetzt. Der Anteil der Biokraftstoffe soll
bis 2020 auf etwa 20 Prozent steigen.
Die Initiative unterstützt deutsche Unternehmen beim Export von Erneuerbaren Energie-Technologien unter anderem durch Informationsangebote.