Öffentliche Anhörung des Innenausschusses
Online-Durchsuchung, Telefonüberwachung und Rasterfahndung – das Bundeskriminalamt soll erstmals in seiner Geschichte auch für die präventive Gefahrenabwehr zuständig werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen berät der Innenausschuss mit elf Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 15. September 2008.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD ( 16/9588) fand vor der parlamentarischen Sommerpause am 20. Juni 2008 statt.
Zeit: Montag, 15. September 2008, 10.00 bis ca.
16.00 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,
Anhörungssaal 3 101
Die Reform des „Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“, wie der Entwurf offiziell heißt, ist eine Folge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2005: Das BKA soll damit Kompetenzen erhalten, die die Polizeibehörden der Länder längst haben.
Bisher darf das Amt nur bei bereits begangenen Straftaten
ermitteln. In Zukunft soll es auch präventiv handeln
dürfen. Der Schwerpunkt der Ermittlungsfälle wird dem
Gesetzentwurf zufolge auf dem Gebiet des islamistischen Terrorismus
liegen. Zu den neuen Möglichkeiten sollen nach dem Willen von
CDU/CSU und SPD auch der heimliche Zugriff auf Computerfestplatten,
das Abhören von Telefonen und Wohnungen sowie das heimliche
Filmen in Wohnungen zählen. Dabei sollen auch Aufzeichnungen
in Wohnungen unbeteiligter Dritter, etwa Verwandten oder Bekannten
der Verdächtigen, erlaubt werden, sofern es zur
Aufklärung einer Straftat notwendig wäre.