Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fünf Sachverständige und zwei Verbände hatte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24. September 2008 zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Sie sollten zur geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes Stellung nehmen.
Die Abgeordneten wollten beispielsweise wissen, ob vor dem Hintergrund einer stärkeren Nutzung der Wälder zur Energieproduktion auch die Inhalte einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung klarer gefasst werden müssen. Auch sollte geklärt werden, ob der Anbau von in Deutschland nicht heimischen Baumarten im Gesetz geregelt werden muss und ob darin der in Zukunft mögliche Einsatz gentechnisch veränderter Bäume geregelt werden soll.
Weiterhin standen die Vor- und Nachteile der Produktion von Holzhackschnitzeln im Vergleich zur Produktion von Biomasse durch Maisanbau auf der Tagesordnung . Außerdem sollten die Experten die Frage beantworten, wie die deutsche Forstwirtschaft den Herausforderungen durch den Klimawandel begegnen kann.