Bundestag beriet Gesetz zur Steuerung der Arbeitsmigration
Sie werden knapp in Deutschland: Ingenieure, Maschinenbauer, Elektrotechniker. Nur drei Berufsfelder aus der Wirtschafts- und Handwerksbranche, in denen der Fachkräftemangel schon in wenigen Jahren spürbare Folgen haben wird. Bereits Mitte der nächsten Dekade, so befürchtet auch die Bundesregierung, werde es zu Engpässen kommen, die das Wirtschaftswachstum in Deutschland gefährden könnten. Der Bundestag beriet am Donnerstag über den Entwurf eines Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes, mit dem die Regierung Zuwanderung von Hochqualifizierten erleichtern und so dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnen will.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Herabsetzung der Einkommensgrenze für Hochqualifizierte, die laut Aufenthaltsgesetz darüber entscheidet, ob sich ein Zuwanderer in Deutschland niederlassen kann. Derzeit liegt sie noch bei 86.400 Euro, was dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Diese Einkommensgrenze soll auf 63.600 Euro abgesenkt werden. Das entspricht der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Die niedrigere Einkommensgrenze orientiert sich an üblichen Gehältern für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung.
Geduldeten Migranten, die in Deutschland aufgewachsen sind, soll nicht nur der Zugang zu Ausbildung erleichtert werden, sie könnten künftig auch einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen, wenn sie über eine verbindliche Einstellungszusage verfügen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch geduldeten Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, soll laut Gesetzentwurf ein sicherer Aufenthalt gewährt werden. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem Job gearbeitet haben, der eine qualifizierte Berufsausbildung erfordert.
Das neue Gesetz will zudem eine Verordnung im Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums ändern: Sie betrifft die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes für Akademiker aus EU-Ländern. Mussten Arbeitgeber bislang nachweisen, dass kein Bewerber aus Deutschland die Aufgabe erfüllen konnte, soll diese Vorrangprüfung ab dem 1. Januar 2009 nun entfallen. Auch Hochschulabsolventen aus anderen Ländern, so sieht es der Gesetzentwurf vor, könnten sich dann in Deutschland bewerben. In ihrem Fall bliebe aber die Vorrangprüfung bestehen. Absolventen deutscher Auslandsschulen sollen hingegen für jede Berufsausbildung zugelassen werden. Eine anschließende Beschäftigung soll ihnen ohne Einschränkung erlaubt sein.
Für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten bliebe der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch mit dem neuen Gesetz erschwert: Die Übergangregeln, die den in der EU geltenden Grundsatz der Freizügigkeit für die ost- und mitteleuropäischen Staaten einschränken, sollen nach dem Willen der Bundesregierung bis 2011 verlängert werden. Die Opposition kritisiert dieses Vorhaben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert in einem Antrag ( 16/10237), diese "Abschottungspolitik“ zu beenden und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten schon 2009 herzustellen.
Das geplante Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz sowie die darüber hinaus geplanten Neuerungen sind Teil eines Maßnahmenbündels, auf das sich das Kabinett unter dem Motto „Aktionsprogramm der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ im Juli 2008 geeinigt hatte.