Abgeordnete fast aller Fraktionen
haben einen Gesetzentwurf zur Generationengerechtigkeit vorgelegt.
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Öffentliche Anhörung des Parlamentarischen
Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
befasste sich am Mittwoch, dem 15. Oktober 2008, in einer
öffentlichen Anhörung mit dem
Generationengerechtigkeitsgesetz. In einem entsprechenden Entwurf
(16/3399) fordern Angehörige fast aller
Bundestagsfraktionen, dass die Generationengerechtigkeit "ihren
Niederschlag im Umfeld der Artikel 20 und 109 des Grundgesetzes"
finden müsse.
"Der Staat ist aufgefordert , in seinem Handeln auch die
Interessen künftiger Generationen zu schützen",
heißt es in dem Entwurf. Politik müsse eine langfristige
Ausrichtung erhalten. Bei Verteilungskonflikten zwischen den die
Gegenwart bestimmenden Partikularinteressen hätten bisher die
nicht repräsentierten künftigen Generationen und die
schwach repräsentierte junge Generation das Nachsehen.
Liste der Sachverständigen:
- Prof. Dr. Christian Calliess, Prof. für
Öffentliches Recht und Europarecht, Universität
Berlin
- Dr. Volker Hauff, Vorsitzender des Rates
für Nachhaltige Entwicklung
- Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht und Europarecht , Universität
Bayreuth
- Dr. Sebastian Knell, Philosoph an der
Universität Basel, Studiengang „Sustainable
Development“
- Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof.
für Finanzwissenschaften an der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Dr. Norbert Reuter,
Gewerkschaftssekretär, Ver.di Bundesvorstand
- Dr. Michael Thöne,
Geschäftsführer des Finanzwissenschaftlichen
Forschungsinstitut an der Universität Köln
- Dr. Dr. Jörg Tremmel, Wissenschaftlicher
Direktor bei der Stiftung für die Rechte zukünftiger
Generationen