Eingetragene Lebenspartnerschaften bei Beamtenbesoldung mit der Ehe gleichstellen
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sollen bei der Beamtenbesoldung mit der Ehe gleichgestellt werden. Dafür sprach sich die Mehrheit der Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 15. Oktober 2008 aus. Die Anhörung befasste sich mit der Ausweitung des Schutzes gegen Diskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dazu hatte die Linksfraktion ( 16/9637) sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8198) Anträge eingereicht. Außerdem lagen zwei Entschließungsanträge der Grünen ( 16/2033, 16/7536) vor.
Der Berliner Professor Christian Armbrüster kritisierte, dass sich bislang Regelungen zur Beihilfe, zum Familienzuschlag und zum Witwengeld im Beamtenrecht sowie für Berufssoldaten ausschließlich auf Ehepartner bezögen. Er halte eine Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner für "geboten". Weil es sich bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um "eine der Ehe in vermögens- und fürsorgerechtlicher Hinsicht weitgehend gleichgestelltes Rechtsverhältnis" handele, stelle eine unterschiedliche Behandlung eine "unzulässige Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität" dar.
Diese Position vertrat auch Manfred Bruns, ehemaliger Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland. Er verwies dabei unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Maruko vom April 2004, nach dem die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten "eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung" darstelle. Bruns verwies darauf, dass mehrere Bundesländer in ihrem Beamtenrecht die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe bereits vollzogen hätten oder dies planten. Er forderte den Bund auf, "seine verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten mit ihren verheirateten Kollegen" ebenfalls gleichzustellen.
Auch die Bonner Professorin Nina Dethloff unterstützte diese Forderung, da durch die Lebenspartnerschaften "eine auf Lebenszeit angelegte Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft" begründet werde. Eingetragene Lebenspartner und Ehegatten befänden sich deshalb hinsichtlich der diskutierten beamtenrechtlichen Leistungen "in einer vergleichbaren Lage". Professorin Beate Rudolf von der Freien Universität Berlin sagte, dass der Ausschluss von Beamten und Soldaten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, von den beamtenrechtlichen Beihilfe- und Versorgungsleistungen" gegen Europarecht verstoße. Katharina Vera Boesche von der Freien Universität Berlin führte aus, dass die "meisten Klagen" im Zusammenhang mit dem AGG sich gegen die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften richteten. Sie empfahl, vor einer möglichen Gesetzesänderung ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten.