... ein Fraktionsvorsitzender?
Sie gehören zur ersten Garde des Parlaments. Die
Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages sorgen für
politische Führung und Koordination. Bei fast allen wichtigen
Plenardebatten ergreifen die Vorsitzenden das Wort, oft werden die
Sitzungen durch ihre Reden eröffnet.
Die Fraktionsvorsitzenden vertreten die Interessen ihrer
Fraktion. Im parlamentarischen und öffentlichen Bereich geben
sie Erklärungen ab. Sie sorgen für den Zusammenhalt
innerhalb der Fraktion und prägen die politische
Willensbildung. Bei Abstimmungen sichern die Fraktionschefs die
notwendigen Mehrheiten und binden kritische Minderheiten
ein.
Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen bilden eine zentrale
Schnittstelle im Parlament, denn sie informieren die Abgeordneten
über die in Kabinettsbeschlüssen, Koalitionspapieren und
-gesprächen vereinbarte Regierungspolitik. Der Vorsitzende
eröffnet und leitet die Fraktionsversammlungen. Im Anschluss
an seinen politischen Bericht folgt eine Diskussion über die
Tagespolitik.
Die Fraktionsversammlungen sind die zentralen Wahl- und
Beschlussorgane der Fraktionen. Sie finden an jedem
Dienstagnachmittag in den Sitzungswochen statt. Dort werden
Plenarsitzungen vorbereitet. Die Fraktionen treffen Absprachen
über die Behandlung von Initiativen. Beraten wird auch
über das taktische Vorgehen, etwa bei der Planung von
Aktuellen Stunden, Änderungs- und
Entschließungsanträgen oder
Geschäftsordnungsdebatten.
Während die Chefs der Regierungsfraktionen zwischen
Bundeskabinett und Bundestag vermitteln, üben sich die
Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen vor allem in der Kritik der
Regierung. Im Gesetzgebungsprozess zeigen sie Mängel und
Alternativen auf. Laut der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages haben die Vorsitzenden in allen Ausschüssen eine
"beratende Stimme".
Die Fraktionschefs gehören zu den einflussreichsten
Mitgliedern des Bundestages. Neben den führenden
Regierungsvertretern treten sie am häufigsten in der
Öffentlichkeit auf. Sie diskutieren über die
Zusammenhänge sämtlicher Politikfelder, von der Sozial-
bis zur Außenpolitik. Je nach Fraktion haben die Vorsitzenden
eine unterschiedliche Anzahl an Stellvertretern, die für die
verschiedenen Ressorts des Fraktionsgeschäfts verantwortlich
sind, zum Beispiel für Finanzen, Verteidigung oder
Innenpolitik.
Zur Führungsriege des Parlaments gehören neben den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführern auch die Vorsitzenden der Ausschüsse und der Arbeitsgremien der Fraktionen sowie die Fraktionsobleute, welche die Arbeit ihrer Fraktionsmitglieder in den Ausschüssen des Bundestages koordinieren.