Sachverständige äußerten sich zum Vorhaben der "Unterstützten Beschäftigung"
Eine noch eindeutigere Festlegung der Gruppe von behinderten
Menschen, die von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Einführung unterstützter Beschäftigung (
16/10487) profitieren sollen, hat die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
gefordert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales sagte BDA-Vertreter
Jürgen Wuttke am 5. November 2008, die
Zielgruppe sollte noch enger gefasst werden. Auch Johannes
Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die
Zielgruppen-Definition etwas dürftig.
Mit ihrer Initiative will die Bundesregierung behinderte Menschen besser in das Arbeitsleben integrieren. Mit dem Instrument der "unterstützten Beschäftigung" soll erreicht werden, dass mehr Menschen als bisher ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestreiten können. Vor allem soll mehr behinderten Menschen zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verholfen werden.
Bei der unterstützten Beschäftigung soll es eine
zweijährige individuelle betriebliche Qualifizierungsphase
geben. Das Angebot richtet sich besonders an Schulabgänger aus
Förderschulen, die für eine berufsvorbereitende
Maßnahme oder eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommen,
bei denen aber eine gute Prognose für eine Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.
Aus Sicht der BDA darf die unterstützte Beschäftigung nicht dazu führen, dass behinderte Menschen, die eigentlich für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind, in die neue Maßnahme "gelenkt" werden und so unter Umständen neue "Förderkarrieren" geschaffen werden. Die Förderung sollte nur jenen zugute kommen, für die grundsätzlich ein Förderbedarf in einer Werkstatt festgestellt wurde.
Der DGB begrüßte, dass die
Integrationsämter nach dem Ende der Unterstützungsphase
eine dauerhafte Berufsbegleitung anbieten wollen. Da das Geld
dafür aber kaum ausreiche, regte der DGB an, eingesparte
Mittel der Sozialhilfeträger den Integrationsämter
für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen.
Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bemängelte, dass sich der Entwurf nur an Personen richte, denen man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zutraut. Auch Menschen mit schwerer Behinderung sollte die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden, so Hellmann. Jörg Bungart von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung sagte, aus den Behinderten-Werkstätten schafften bis zu acht Prozent den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Dies hänge stark von den Qualitätsstandards ab.
Bedenken äußerte Bungart auch wegen der finanziellen Auswirkungen. Karl-Friedrich Ernst von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sprach sich dafür aus, den Arbeitgebern flankierend Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung zu stellen, damit sie behinderte Menschen beschäftigen. In der Phase der Berufsbegleitung müsse darauf hingewirkt werden, dass sie dauerhaft beschäftigt werden können. Im Übrigen hielt Ernst die Finanzierung nicht für gesichert, da man nicht wisse, wie hoch die Mehrkosten sein werden.