Bundesrat muss dem umstrittenen Gesetz noch zustimmen
Der Bundestag beschloss das BKA-Gesetz (
16/9588,
16/10121) mit 375 Ja-Stimmen gegen 168
Nein-Stimmen bei sechs Enthaltungen in der vom Innenausschuss
geänderten Fassung (
16/10822).
Ergebnis der namentlichen
Abstimmung
"Kreuzzug gegen die Online-Durchsuchung"
Der Gesetzentwurf diene der "Verteidigung der Freiheitsrechte“, betonte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Debatte am Mittwoch, dem 12. November 2008. Er verteidigte den Entwurf gegen scharfe Angriffe aus den Reihen der Opposition: Den Ländern würden keine Zuständigkeiten entzogen, so Schäuble. Die Zuständigkeit des Bundes komme ergänzend hinzu. Außerdem sei die Gefahrenabwehr "in jedem Einzelfall“ nur aufgrund richterlicher Entscheidung möglich. Das Gesetz schaffe klare rechtliche Grundlagen, damit nicht im Ungefähren operiert werde.
Auch Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) verurteilte die "Panikmache“ und den "Kreuzzug gegen die Online-Durchsuchung“ der politischen Gegner: "Das BKA-Gesetz, so wie wir es heute vor uns liegen haben, entspricht Punkt für Punkt den Vorgaben, die uns Karlsruhe gemacht hat.“ Es leiste einen Beitrag dafür, dass auch in Zukunft Terroranschläge in Deutschland verhindert werden.
Gisela Piltz von der FDP-Fraktion monierte, dass die Gefahrenabwehr auf Länderebene gut aufgehoben sei und unterstellte der Regierung, ein „deutsches FBI“ schaffen zu wollen. Sie kündigte an, dass ihre Fraktion Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen wolle.
Der Entwurf sei eine „herausforderungsgerechte Weiterentwicklung“, entgegnete Fritz Rudolf Körper (SPD). Die Abwehr von internationalem Terrorismus sei eine „gesamtstaatliche Aufgabe“. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 könne man diese Gefahr „nicht mehr wegdiskutieren“. Da die Kommunikation immer mehr im Netz stattfinde, dürften „Sicherheitsbehörden einer technischen Entwicklung nicht hinterherlaufen“.
"Dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates“, so Ulla Jelpke (Die Linke). Es gehe auf Kosten der Bürger- und Grundrechte. Die Abgeordnete zählte "offenkundige Mängel“ am Entwurf auf: So fehle es an eindeutigen Begriffsbestimmungen. "Es ist nicht klipp und klar, was genau mit dem Begriff "Internationaler Terrorismus gemeint ist.“ Wer so genannte Kontakt- und Begleitperson eines Terrorverdächtigen seien und somit ebenfalls ausgeforscht werden könne, verbleibe im Unklaren. Ihre Fraktion stimme gegen diese "Lizenz zur Willkür“.
Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den Entwurf ebenfalls: "Durch Überzentralisierung entsteht eine Art Monsterbehörde." Es gebe keine Sicherheitslücke, die gefüllt werden müsse. Die "Kofferbomber“ von Deutschland hätte man mit dem neuen BKA-Gesetz nicht früher erkannt, so Wieland.
Mit der Neuregelung, so heißt es in der Gesetzesbegründung, erhalte das BKA für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie entsprechende Befugnisse. Es werde somit in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein. Dadurch könnten künftig praktische Hindernisse entfallen, die in der Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern begründet sind. Gerade bei hoher terroristischer Bedrohung müsse schnell gehandelt werden können, heißt es weiter.
Konkret ist vorgesehen, dass das BKA Möglichkeiten zur polizeilichen Rasterfahndung und zu verdeckten Eingriffen in informationstechnische Systeme, also zur Online-Überwachung, erhält. Die Telefonüberwachung soll ebenso möglich sein wie die optische und akustische Wohnraumüberwachung.