Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Reform der Krankenhausfinanzierung
Eher kritisch haben Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krankenhausfinanzierung bewertet. Der Gesundheitsausschuss befasste sich am Montag, dem 24. November 2008, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Reformprojekt ( 16/10807.
Damit will die Bundesregierung die finanzielle Situation der
Krankenhäuser vom Jahr 2009 an wesentlich verbessern. Unter
anderem sollen in drei Jahren bis zu 21.000 zusätzliche
Stellen im Pflegedienst geschaffen werden. Die Kliniken sollen vom
1. Januar 2012 an leistungsorientierte Investitionspauschalen
erhalten können. Für die Jahre 2008 und 2009 sollen sie
die vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zur Hälfte von
den Krankenkassen erstattet bekommen.
Nach Ansicht von Vertretern der Krankenhäuser reichen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Hilfen in Höhe von rund drei Milliarden Euro nicht aus, um den Finanzbedarf der Kliniken zu decken. "Wir brauchen mindestens das Doppelte an Hilfen, um einigermaßen klar zu kommen“, sagte Rudolf Köster von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. In den vergangenen Jahren seien 100.000 Stellen in den Krankenhäusern verloren gegangen.
Nach Aussage Kösters ist der Entwurf nicht geeignet, einen
weiteren Stellenabbau zu verhindern. Zwar lobte Köster den
hohen Stellenwert der Investitionsfinanzierung im Gesetz. Wichtig
wäre es seiner Meinung nach gewesen, auch die Länder zu
verpflichten, in Zukunft mehr Investitionsmittel zur Verfügung
zu stellen. Wie Köster bezeichnete auch Thomas
Bublitz vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken die
50-prozentige Finanzierung der Tarifkostensteigerung als "nicht
ausreichend“.
Johann Magnus von Stackelberg vom Bund der Krankenkassen vermisste wie Köstereine verpflichtende Festlegung der Investitionsmittel der Länder. "Das System der Pauschalförderung stellt die Ländermittel letztlich nicht sicher“, kritisierte er. Außerdem hätte sich sein Verband von einem Reformgesetz dringend einen weiteren Einstieg in den Wettbewerb gewünscht.
"Was wir wollen, ist ein Qualitätswettbewerb der
Krankenhäuser - auch und gerade in der Pflege“, sagte
von Stackelberg. Mit dem vorliegenden Ergebnis sei das Reformgesetz
"auf halber Strecke stehen geblieben“.
Ebenfalls mehr Wettbewerb forderte Prof. Dr. Günther Neubauer. Er drang aber darauf, dass dies auch Preiswettbewerb bedeuten müsse. Dass eine Blinddarmoperation in München genauso viel kosten müsse wie in Hamburg, sei "ökonomisch schlichtweg falsch“, sagte Neubau
Rudolf Köster betonte, die Deutsche Krankenhausgesellschaft
trete für einen Qualitätswettbewerb und für
Transparenz ein. Ein Preiswettbewerb in diesem Marktsegment sei
jedoch falsch.
Uneinig waren sich die Sachverständigen in der Frage, ob das im Entwurf vorgesehene Pflegeförderungsprogramm notwendig ist. Nach Ansicht der Krankenkassen gibt es keinen Bedarf für zusätzliche Pflegestellen, da der Pflegeaufwand in den Krankenhäusern in den vergangenen Jahren gesunken sei, so Wulf Dietrich Leber vom Bund der Krankenkassen.
Marie-Luise Müller vom Deutschen Pflegerat zeigte
sich indes froh, dass die Bundesregierung sich des Themas
angenommen hat. Sie setzte sich aber für eine
hundertprozentige Finanzierung des Förderprogramms ein, auch
wenn dies bedeuten würde, dass am Ende weniger Pflegepersonal
als vorgesehen eingestellt werden kann.