Sachverständige äußerten sich im Finanzausschuss
Überwiegend positiv nahmen die Vertreter der Wirtschaft die steuerlichen Erleichterungen auf, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses stieß der Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Konjunkturpakets ( 16/10930) auf Zustimmung bei den Sachverständigen.
Berthold Welling vom Bundesverband der Deutschen Industrie erwartet vor allem von der geplanten Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (höchstens 25 Prozent, befristet auf zwei Jahre) Wachstumsimpulse. Besser wäre allerdings ein Höchstsatz von 30 Prozent und der Verzicht auf die Befristung, so Welling. Positiv bewertete er auch die auf zwei Jahre befristete Befreiung von der Kfz-Steuer für den Kauf eines Neuwagens.
Auch Alfons Kühn von der Deutschen Industrie-
und Handelskammer sprach sich gegen die Befristung der degressiven
Abschreibung aus. Er regte an, ergänzend auch die steuerliche
Verlustverrechnung zu optimieren, um Härten ausgleichen zu
können, wenn die degressive Abschreibung zu Verlusten
führen sollte.
Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks empfahl den Abgeordneten, einige umstrittene Regelungen der Unternehmensteuerreform von 2007 auf den Prüfstand zu stellen, etwa die Regelungen zur Zinsschranke, zum Mantelkauf und zu Funktionsverlagerungen. Sein Kollege Dr. Alexander Barthel plädierte dafür, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf unter 2,8 Prozent zu senken.
Der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Gustav A. Horn
malte schwarz: Die Weltwirtschaft stehe von einer sehr großen
Krise, ein Anstieg der Arbeitslosigkeit sei zu befürchten.
Daher sei es richtig, dass die Regierung ein Konjunkturprogramm
verabschiedet habe.
Die Maßnahmen müssten allerdings direkt und schnell
wirken und europaweit koordiniert sein. Eine solche Koordinierung
fehle völlig, so Horn. In der EU sei die Bundesregierung als
Bremser aufgetreten. Horn plädierte für mehr
öffentliche Investitionen. Der Regierungsentwurf sei ein
kleiner Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht
ausreiche.
Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler sprach von "kurzfristigen Einzelmaßnahmen", die nicht ausreichten. Notwendig seien grundlegende Änderungen, etwa im Einkommensteuerrecht. Sie sprach sich für eine Reform der Kfz-Steuer und für eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen aus.
Dies war auch das Anliegen von Barbara Rosset vom
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Sie plädierte
dafür, den anteilig steuerlich absetzbaren Höchstbetrag
von Handwerkerrechnungen nicht nur auf 6.000 Euro, sondern gleich
auf 20.000 Euro aufzustocken.