Bundestag nahm am Jahressteuergesetz 2009 zahlreiche Änderungen vor
Das Jahressteuergesetz 2009 ( 16/10189, 16/10494) enthält zahlreiche Neuregelungen. Der Finanzausschuss hatte dem Parlament dazu eine Beschlussempfehlung ( 16/11055) und einen Bericht ( 16/11086) vorgelegt. So können Ehepaare nun den Lohnsteuerabzug untereinander neu aufteilen, um den meist hohen Lohnsteuerabzug berufstätiger Ehefrauen in Steuerklasse V auszugleichen.
Darüber hinaus kann extremistischen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Fördern Organisationen extremistisches Gedankengut, sollen ihnen sämtliche Steuervorteile genommen werden, wie etwa die Befreiung von der Gewerbsteuer.
Finanziell begünstigt werden Familien, die Behinderte aufnehmen. Beschlossen wurde ebenso eine Steuerbefreiung für alle Einnahmen von Sozialleistungsträgern, die einer Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen gezahlt werden. Im letzten Jahr hatten die Finanzbehörden festgelegt, dass das Betreuungsgeld, das diesen Familien gezahlt wird, bis auf einen Freibetrag von 300 Euro versteuert werden muss.
Unternehmen agieren zunehmend international. Nun können sie auch ihre Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern, was bisher rechtlich nicht zulässig war. Zur Senkung der Bürokratiekosten hat der Bundestag diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt.
Wer noch die Eigenheimzulage erhält, kann die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr des Nachwuchses beanspruchen. Verzichtet hat der Bundestag auf die zunächst geplante verschärfte Besteuerung von Firmenwagen, die auch privat genutzt werden. Auch wird die Verjährgungsfrist für einfache Steuerstraftaten nicht von fünf auf zehn Jahre hochgesetzt, wie ursprünglich vorgesehen.
Um Arbeitgeber zu betriebsinternen Maßnahmen für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter zu motivieren, hat der Bundestag dafür eine Steuerbefreiung eingeführt. Steuerfrei bleiben auch bestimmte Arbeitgeberbeiträge für die Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer.