Bundestag erhöht Kindergeld und senkt Beitrag zur Arbeitsförderung
Der Bundestag hat am 3. Dezember den steuerlichen Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung beschlossen. Zugleich verabschiedeten die Abgeordneten das Familienleistungsgesetz. Damit werden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben. Am 4. Dezember senkte das Parlament den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf drei Prozent.
Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich in ihrer
Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 11. und 12.
Dezember 2008 zu Vorschlägen der EU-Kommission zur
Bewältigung der Wirtschaftskrise. Sie betonte, dass die Krise
nur durch "gemeinsames Handeln" zu bewältigen sei. Bei der
folgenden Aussprache kritisierten Redner der Opposition das
Krisenmanagement der Bundesregierung.
Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion ( 16/6734) ab, den Ost-Rentenwert an den aktuellen Rentenwert anzugleichen ( 16/8443). Anträge der FDP-Fraktion ( 16/9482) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10375) zum selben Thema wurden zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Darüber hinaus beschloss der Bundestag den steuerlichen Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung gegen das Votum der Opposition ( 16/10810, 16/11171). Damit werden unter anderem Käufer eines Neuwagens für maximal zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter auf zwei Jahre befristet wieder eingeführt. Verbessert wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Die Oppositionsfraktionen bewerteten das Konjunkturpaket als "falsches Signal".
Zum 1. Januar 2009 wird das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind wird es von 154 Euro auf 164 Euro angehoben, für das dritte Kind gibt es statt 154 Euro dann 170 Euro. Für das vierte und weitere Kinder werden 195 Euro statt bisher 179 Euro gezahlt. Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Das Familienleistungsgesetz ( 16/10809, 16/11172), das zudem die Zahlung von 100 Euro jeweils zum Schuljahresbeginn an Kinder von Hartz-IV-Beziehern bis zur zehnten Klasse vorsieht, nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD an.
Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten am 3. Dezember einen Antrag der Linksfraktion ( 16/10616, 16/11240) ab, die gefordert hatte, den Erhöhungsbetrag beim Kindergeld ab 2009 monatlich vom zu berücksichtigenden Einkommen abzusetzen, um die Kindergelderhöhung auch bei Hartz-IV-Empfängern wirksam werden zu lassen.
Mit den Stimmen der Koalition wies der Bundestag einen Antrag der FDP ( 16/6641, 16/9139) ab, die Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüfstand zu stellen.
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Sowohl der Neuordnung arbeitsmarktpolitischer Instrumente ( 16/10810, 16/11233) als auch der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf drei Prozent ( 16/10806, 16/11241) stimmte der Bundestag am 4. Dezember zu. Oppositionsanträge zur Arbeitsmarktpolitik fanden keine Mehrheit ( 16/10618, 16/10511, 16/8524, 16/9599, 16/9093, 16/10511).
Im Anschluss an eine Debatte zum Thema Menschenrechte haben die Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11215) zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte angenommen. Ein Antrag der Linksfraktion ( 16/11189) zum gleichen Thema wurde abgelehnt.
Keine Mehrheit fanden auch Anträge der FDP (
16/3145,
16/4647), (
16/2096,
16/5315), (
16/6370,
16/8595), (
16/9340,
16/10392) sowie von Bündnis 90/Die
Grünen (
16/821,
16/8032), (
16/6787,
16/10208), (
16/7411,
16/10283). Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion
(
16/8903), der einen effektiven Rechtsschutz bei
der Terrorismusbekämpfung forderte, wurde zur Beratung an die
Ausschüsse überwiesen.
Bei Finanzdienstleistungen müssen die Verbraucher besser geschützt werden. Darin waren sich die Redner aller Fraktionen in der Debatte am 4. Dezember einig. Anträge von Linksfraktion ( 16/11185) und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11205) sollen nun im Finanzausschuss weiterberaten werden. Einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5290, 16/11226) mit dem Ziel, die Anleger bei Zertifikaten zu schützen, lehnte das Parlament ab.
Einstimmig billigte der Bundestag am 4. Dezember eine Änderung des Wohngeldgesetzes ( 16/10812, 16/11229). Damit werden einkommensschwächere Haushalte rückwirkend zum 1. Oktober dieses Jahres von höheren Wohnkosten aufgrund gestiegener Energiepreise entlastet. Betroffen sind rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte. Die Novelle sollte ursprünglich erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Gesamtkosten für das Vorziehen belaufen sich auf 120 Millionen Euro, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden.
Das Parlament lehnte ferner einen Antrag der Linksfraktion ( 16/8980, 16/10507) ab, in diem die Offenlegung von Tätigkeiten und Einkünften der Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung verlangt worden war. Darüber hinaus beriet der Bundestag über die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8241, 16/10376) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr.
...mehr zur Plenarsitzung am 4. Dezember