Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2008
Bankenrettungspaket, Erbschaftsteuerreform, Bundeswehreinsätze: Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2008 zahlreiche bedeutende Gesetze verabschiedet. Ein Großteil davon ist bereits im Alltag der Bundesrepublik wirksam.
Seit Ende Dezember bekämpft die Bundeswehrfregatte "Karlsruhe"
Seeräuber vor der somalischen Küste. Innerhalb der
EU-Mission Atalanta gewähren bis zu 1.400 deutsche Soldaten
Schiffen des Welternährungsprogramms Schutz vor Piraten. Das
Mandat ist auf ein Jahr befristet.
Ebenso am Horn von Afrika sowie im Mittelmeer beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der US-geführten Militäroperationen "Enduring Freedom" und "Active Endeavour". Das Anti-Terror-Mandat hatte der Bundestag am 13. November 2008 um 13 Monate verlängert.
Die Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes hatte das Parlament am 16. Oktober 2008 beschlossen. Mit dem ISAF-Mandat werden bis zu 4.500 deutsche Soldaten an den Hindukusch entsandt. Außerdem beschlossen die Abgeordneten die Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo, vor der libanesischen Küste und im Sudan.
Das "schnellste" Gesetz des Jahres war das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Zur Rekapitalisierung der Banken angesichts der internationalen Finanzkrise wurde ein Fonds mit einem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro eingerichtet. Das Gesetz trat am 18. Oktober in Kraft, nachdem zuvor in nur einer Woche Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident dem Regierungsentwurf zugestimmt hatten.
Lange Debatten gab es hingegen über die Erbschaftssteuer, die der Bundestag am 27. November 2008 verabschiedete. Kleine und mittlere Unternehmen werden nun nahezu steuerfrei an die nachfolgenden Generationen übergeben, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Für Familienangehörige steigen die Freibeträge - bei höherer Steuerlast entfernter Verwandter. Am 5. Dezember 2008 hatte auch der Bundesrat zugestimmt.
Besonders kontrovers diskutierte das Parlament das Gesetz zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus. Dass dem Bundeskriminalamt Möglichkeiten zur polizeilichen Rasterfahndung gegeben werden, setzte die Große Koalition gegen den Widerstand aller Oppositionsfraktionen durch.
Zunächst scheiterte das BKA-Gesetz im Bundesrat. Umstritten war vor allem die heimliche Online-Durchsuchung von Computern. Im Vermittlungsverfahren wurde beschlossen, dass hierfür immer eine Genehmigung des Richters vorliegen muss. Dem geänderten Gesetzentwurf stimmten der Bundestag am 18. und der Bundesrat am 19. Dezember 2008 zu.
Ein neues Gesetz zur Klärung der Vaterschaft verabschiedete der Bundestag am 21. Februar 2008. Das Gesetz räumt dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind einen gesetzlichen Anspruch darauf ein, die Abstammung des Kindes zu klären. Das Gesetz trat am 1. April 2008 in Kraft.
Bis dahin konnte die Vaterschaft durch ein privates Gutachten nur festgestellt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden waren. Verweigerte ein Familienteil die Überprüfung, etwa die Kindesmutter, konnte der rechtliche Vater seine Vaterschaft nur mit einer Anfechtungsklage klären. Nun kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen.
Am 25. Januar 2008 beschloss der Bundestag die Novelle des Gentechnikgesetzes. Das Gesetz soll einen Ausgleich schaffen zwischen dem Schutz von Mensch und Umwelt, der Wahlfreiheit der Verbraucher sowie der Koexistenz verschiedener Anbauformen und der Erforschung der sogenannten grünen Gentechnik. Mit der Novelle wurden Verfahrenserleichterungen für die Forschung geschaffen, etwa durch vereinfachte Anmeldevoraussetzungen.
Das Verbot des Tragens von Waffennachahmungen beschloss der Bundestag am 22. Februar 2008. Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns dürfen nicht mehr öffentlich mitgeführt werden, der Erwerb und Transport der Waffe in einem Behälter nach Hause bleibt dagegen erlaubt. Ererbte Waffen müssen blockiert werden, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt.
Mit dem Gesetz wurden das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.