Die historischen Wurzeln des deutschen Parlamentarismus reichen
bis in das
19. Jahrhundert zurück. Es war ein langer und wechselvoller
Weg von der konstituierenden Sitzung der Nationalversammlung im Mai
1848 bis zur ersten Sitzung des aus gesamtdeutschen Wahlen
hervorgegangenen Deutschen Bundestages im Dezember 1990. Im
Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gab es in
Deutschland keine staatliche Kontinuität. Nach Kaiserreich,
Weimarer Republik und Nationalsozialismus wurde im Mai 1949 das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.
Mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrags am 3. Oktober 1990 gilt
es für ganz Deutschland.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. Für alle Epochen werden Fragen des Wahlrechts, der Stellung und Funktionsweise des Parlaments behandelt. Eine Beschreibung des Parteiensystems und eine parlamentarische Leistungsbilanz runden den Überblick in den einzelnen Kapiteln ab.