Berlin: (hib/ELR) Die schweizerische
Flugsicherung Skyguide darf weiterhin ohne Rechtsgrundlage deutsche
Hoheitsrechte in Anspruch nehmen, die noch auf Absprachen aus den
fünfziger Jahren beruhen. Darauf weist die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
15/4619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (
15/4528) hin. Solange etwa die
Flugsicherungsverfahren unverändert bleiben, sei es Skyguide
erlaubt, Flugsicherungsaufgaben in der süddeutschen
Grenzregion wahrzunehmen. Der Luftraum werde bereits jahrelang
durch Anflüge zum und Abflüge vom Flughafen Zürich
genutzt. Der im Jahr 2001 abgeschlossene Staatsvertrag sei von der
Schweiz wegen der Regelungen zur Nutzung des süddeutschen
Luftraums nicht ratifiziert worden. Inzwischen liefen jedoch
vorbereitende Gespräche für die Aufnahme neuer
Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages, der nur die
Wahrnehmung der Flugsicherung durch Skyguide regeln soll.
Gründe für die Erlaubnis, in Zukunft die Schweiz
Flugsicherungsaufgaben in Süddeutschland übernehmen zu
lassen, seien sowohl die Grenznähe des Flughafens Zürich
als auch das Ausmaß der betroffenen Lufträume. Eine
Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch das Ablassen
von Treibstoff liege laut wissenschaftlichen Untersuchungen nicht
vor. Eine stärkere Belastung der Anwohner ist nach Angaben der
Regierung durch streng geregelte Nutzungsvorschriften des
süddeutschen Luftraumes nicht gegeben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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