Berlin: (hib/BOB) Mit einem Gesetzentwurf ( 15/4637) beabsichtigt die Bundesregierung, die nationalen gesetzlichen Regelungen zur Luftverkehrsversicherung, vereinzelt auch zur Luftverkehrshaftung, der Verordnung über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiben anzupassen. Die Verordnung regelt die Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung zur Deckung luftverkehrsrechtlicher Drittschäden, Passagierschäden und Güterschäden neu. Sie tritt am 30. April 2005 in Kraft. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung auch die noch verbleibenden Deckungs- und Regelungslücken schließen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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