Berlin: (hib/ELR) Der Absatzfonds und der
Holzabsatzfonds sollen der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung Personal- und Sachkosten erstatten, die ihr
für die Erhebung von Beiträgen entstehen. Darauf zielt
ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
15/4641) ab. Der Absatzfonds und der
Holzabsatzfonds haben zum Zweck, die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und
Holzwirtschaft in ihrer Konkurrenz zu anderen Agrar- und
Holzexportländern zu stärken. Um einen "Gesamtauftritt"
der deutschen Landwirtschaft und der deutschen Holzwirtschaft im
In- und Ausland zu gewährleisten, sind beide durch das
Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz verpflichtet,
flächendeckend Sonderabgaben zu zahlen. Würde man darauf
verzichten, entfiele ein "wichtiges Instrument", um deren
Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Diese
Sonderabgaben werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung erhoben. Die Erstattung dieser Kosten soll aus
dem jeweiligen Abgabenaufkommen vorgenommen werden und beliefen
sich jährlich auf rund 2,6 Millionen Euro. Dadurch würde
der Bundeshaushalt entlastet, aus dem die Verwaltungskosten der
Bundesanstalt finanziert werden. Der Bundesrat lehnt in seiner
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Regierung sowohl eine
Änderung der Vertretung des Absatzfonds im Aufsichtsrat der
Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft
(CMA) als auch die Erstattung der tatsächlichen Personal- und
Sachkosten ab. Die geplante Entflechtung der Gremien würde
Mitspracherecht und Einflussmöglichkeiten der
beitragspflichtigen Landwirte reduzieren. Darüber hinaus sei
eine Verringerung der dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel kontraproduktiv, da sich
die deutsche Landwirtschaft in einem schwierigen ökonomischen
Umfeld positionieren müsse und vor großen
Herausforderungen stehe. Den beiden Fonds solle freigestellt
werden, wen sie mit der Beitragserhebung beauftragen wollen, so der
Bundesrat. Die Regierung macht in ihrer Gegenäußerung
dazu deutlich, der Gesetzentwurf ziele nicht darauf ab, die
Kräfteverhältnisse im Verwaltungsrat des Absatzfonds zu
verändern, sondern die Gefahr von Interessenkollisionen
auszuschließen, die im gleichzeitigen Wahrnehmen von
Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat des Absatzfonds und
Aufsichtsrates der CMA begründet sei. Des Weiteren sei es
sachgerecht, die Abgabenzahler auch mit den Erhebungskosten zu
belasten, da ein funktioneller Zusammenhang bestehe. Der Bitte des
Bundesrates, den Fonds die Abgabenerhebung freizustellen, setzt die
Regierung ebenfalls Einwände entgegen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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