Keine Anrechnung privater Altersversorgung beim Ruhegehalt von
Ministern
Inneres/Antwort - 01.03.2005
Berlin: (hib/MEM) Die privatfinanzierten
Altersversorgungen von Bundesministern müssen nicht auf
öffentlich finanzierte Alterssicherungen wie Rente oder
Ruhegehalt angerechnet werden. Dies teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
15/4815) auf die Kleine Anfrage (15 /4764) der
FDP mit. Die Regierung nimmt Bezug auf die Frage der Liberalen,
wonach der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Werner Müller, die Rentenzahlungen des
Energieversorgers Eon nicht angezeigt hatte. So sei auf Grund der
demographischen Entwicklung der Aufbau einer privaten
Altersversorgung sinnvoll. Da es für Mitglieder der
Bundesregierung keine Verpflichtung für die Altersversorgung
gebe, wirke sich das bei einer möglichen Interessenkollision
des Amtsträgers nicht aus. Die Erklärung des ehemaligen
Bundesministers im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren zur
Eon-Ruhrgas-Fusion veranlasse die Regierung daher nicht, an einer
unbefangenen Amtsführung zu zweifeln. Eine vor der Zeit als
Mitglied der Bundesregierung ausgeübte Tätigkeit gibt
grundsätzlich keinen Anlass, an der Unbefangenheit des
Amtsträgers zu zweifeln, erklärt die Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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