Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion
will den Verwaltungsaufwand bei der Vergabe von Krediten sowohl
für die Banken als auch für die Kreditnehmer reduzieren.
Dazu hat sie einen Antrag (
15/4842) eingebracht. Sie verweist auf den
Paragraphen 18 des Kreditwesengesetzes, wonach die Bank die
Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers sorgfältig
prüfen und überwachen muss, um die Risiken
abschätzen zu können. Die Vorschrift habe sich
bewährt, urteilen die Abgeordneten. Da im Gesetz keine
Einzelheiten geregelt seien, welche Unterlagen in welcher
Qualität vorgelegt werden müssen, habe die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht dies in Form von Schreiben
und Rundschreiben konkretisiert. Damit werde gewährleistet,
dass alle Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer
Darlehenskunden nach gleichen Standards prüfen. Diese
Standards sind nach Auffassung der Fraktion jedoch zu entschlacken.
Die Banken kritisierten den hohen Verwaltungsaufwand seit langem,
ohne dass die Regierung bislang aktiv geworden sei. Die Fraktion
ruft die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die
"überfrachteten Anforderungen" an den Umfang der
Kreditunterlagen, die ein Darlehensnehmer offen zu legen hat,
vereinfacht werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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