Berlin: (hib/SAS) Mit einem von der
Bundesregierung geplanten Gesetz zur Regelung von Verbands-,
Muster- und Gruppenklagen beschäftigt sich die
CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
15/4959). Im Vordergrund ihres Interesses steht
ein Gutachten mit dem Titel "Verbandsklagerecht in der
Informations- und Dienstleistungsgesellschaft", das die
Bundesregierung den Abgeordneten zufolge bei dem Vorsitzenden des
Vereins VIEW e.V. in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten
plädiere für eine Zusammenfassung bestehender
Rechtsschutzmöglichkeiten in einem so genannten Gesetz zur
Regelung von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen, heißt es.
Die Regierung soll nun sagen, ob der Vergabe des Gutachtens eine
öffentliche Ausschreibung vorangegangen ist, welche Kosten es
verursacht hat, welche Qualifikationen die Gutachter hätten
erfüllen müssen und ob sie den Verein VIEW e.V. auch "in
anderer Weise" fördert. Weiter will die Fraktion wissen,
welche Bundesministerien federführend wären zur Regelung
von Verbands-, Muster- und Gruppenklagen, wie die Regierung diese
Zuständigkeit begründet und ob eine vorherige Abstimmung
mit anderen Ministerien, wie etwa dem Justiz- oder Wirtschafts- und
Arbeitsministerium, stattgefunden hat.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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