Im Bundestag notiert: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Inneres/Kleine Anfrage - 02.03.2005
Berlin: (hib/WOL) Nach der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und dem Datenschutz erkundigt
sich die FDP bei der Bundesregierung in Form einer Kleinen Anfrage
(15/4908). Die Abgeordneten interessieren sich
für die bisherige Praxis der Datenbeschaffung durch die GEZ
als Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten zur
Wahrnehmung der Gebührenerhebung wie auch zur Nutzung der
Daten im kommerziellen Adresshandel. Gefragt wird, ob die
vorgesehenen Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag
dabei mit Grundsätzen des Datenschutzrechts vereinbar sind.
Die Abgeordneten wollen auch wissen, in welchem Umfang den
Anstalten und der GEZ die privatwirtschaftliche Beschaffung von
Adressen erlaubt sein soll und wie sichergestellt wird, dass
gekaufte Daten nicht erneut kommerziell verwendet werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf