Im Bundestag notiert: Wiedereinbürgerung durch
ausländische Staaten
Inneres/Kleine Anfrage - 02.03.2005
Berlin: (hib/) Der Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung durch
ausländische Staaten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage
der CDU/CSU (
15/4880). Die Fraktion will unter anderem
wissen, wie viele der in Deutschland eingebürgerten
türkischen Staatsangehörigen danach wieder die
türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Gefragt
wird, in welcher Größenordnung solche so genannten
Doppelstaatler trotz des gesetzlich eingetretenen Verlustes der
deutschen Staatsangehörigkeit für die Bundestagswahl 2002
wahlberechtigt in Wählerverzeichnissen eingetragen waren.
Darlegen soll die Regierung auch, ob eine erneute
Aufenthaltsberechtigung möglich ist, wenn die Kenntnis vom
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sechs Monate vor
Inkrafttreten des Gesetzes erlangt wurde.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf