Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit sechs Staaten vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Abkommen aus dem Jahre 1997 mit Kirgisien ( 15/4978), aus dem Jahr 2000 mit Nigeria ( 15/4980), um die Abkommen mit Guatemala ( 15/4981), Angola ( 15/4982) und der Volksrepublik China ( 15/4983) aus dem Jahre 2003 sowie um das Abkommen mit Äthiopien ( 15/4984) aus dem Jahre 2004. Die Verträge dienen der Förderung und dem Schutz privater Kapitalanlagen, indem bestimmte Rahmenbedingungen völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf