Union: Regierung soll Konsequenzen aus dem Urteil zu
Studiengebühren ziehen
Bildung und Forschung/Antrag - 04.03.2005
Berlin: (hib/BES) Nach dem jüngsten
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren sieht
die CDU/CSU-Fraktion Reformbedarf bei der
Ausbildungsförderung. Das höchste deutsche Gericht habe
zu Recht das Verbot der Studienbeiträge für das
Erststudium für rechtswidrig erklärt. Nun solle die
Bundesregierung die Ausbildungsförderung und das
Bildungskreditprogramm des Bundes entsprechend überarbeiten
und prüfen, inwieweit die Ausfallbürgschaft für das
Studienkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom
Bund übernommen werden kann, schreibt die Union in einem
Antrag (
15/4931) zu diesem Thema. Geprüft werden
sollen nach dem Willen der CDU/CSU auch neue Wege der
Förderung des "Bildungssparens". Die Regierung solle ferner
die Hochschulbaufinanzierung mindestens auf das Niveau von 2002
anheben. Schließlich sprechen sich die Abgeordneten für
mehr Autonomie und mehr Wettbewerb in der deutschen
Hochschullandschaft aus. Dafür solle das Hochschulrahmengesetz
"verschlankt" werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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