Berlin: (hib/MAR) In der Zeit von Anfang
Juli 2003 bis Ende Juni 2004 wurden zwischen 47 und 52 vom
Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Militärischen
Abschirmdienst beantragte und genehmigte G10-Maßnahmen
durchgeführt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das
Parlamentarische Kontrollgremium (
15/4897) hervor. Bei diesen Verfahren handelt
es sich dem Bericht zufolge um Beschränkungen des Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Abwehr von drohenden Gefahren
für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie
für die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen
der nicht deutschen NATO-Vertragsstaaten. Von den Maßnahmen
seien im Berichtszeitraum zwischen 304 und 358 Personen betroffen
gewesen, wird ausgeführt. Die Schwankung der Zahlenangaben
ergebe sich dadurch, dass die Anordnungen jeweils auf
höchstens drei Monate befristet sind und auf Antrag um jeweils
nicht mehr als drei Monate verlängert werden können.
Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum, heißt es
weiter, sei ein leichter Anstieg hinsichtlich der Zahl der
Hauptbetroffenen zu verzeichnen, während die Zahl der
Verfahren annähernd gleich geblieben sei.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf