Berlin: (hib/WOL) Mit Ausnahme der
Stromsteuerbefreiung erhalten Betreiber von Windenergieanlagen
keine Steuervergünstigung, die nicht auch von anderen
gewerblichen Bereichen in Anspruch genommen werden kann. Dies
erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/4810) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4547). Danach waren bis Ende 2004
Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 16.600 Megawatt in
Betrieb. Das Investitionsvolumen für 2003 habe für 2.645
Megawatt neu installierter Leistung durch insgesamt 1.703
Windanlagen insgesamt 3,1 Milliarden Euro betragen. Auf die Frage
nach der Einspeisevergütung und der Strompreisentwicklung
für Verbraucher schreibt die Regierung, dass Windkraftanlagen
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Einspeisevergütungen erhalten, die den Betreibern einen
wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen sollen. Zwischen April
und Dezember 2004 seien danach rund 10.6 Millionen Euro
Vergütung gemäß EEG gezahlt worden. Angaben zur
Aufteilung auf die verschiedenen Sektoren lägen dazu aber
nicht vor. Entscheidend für die Auswirkungen auf den
Strompreis sei auch nicht die Höhe der Vergütung, sondern
die Höhe der Zusatzkosten. Diese seien deutlich geringer als
die Vergütungen, erklärt die Regierung. Laut Antwort
ergeben sich die Zusatzkosten aus der Differenz der
Vergütungszahlen und dem einzusetzenden Wert für den
EEG-Strom. Da im liberalisierten Strommarkt die Preise zwischen
Anbietern und Abnehmern ausgehandelt werden könnten, sei es
für Dritte nicht erkennbar, welchen Anteil der EEG-Umlage
einzelne Stromkunden oder Stromkundengruppen tragen. Mittel- bis
langfristig sei es wichtig, dass erneuerbare Energien die
Wettbewerbsfähigkeit erreichen, betont die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf