Bevölkerung besser vor militärischem Fluglärm
schützen
Petitionsausschuss/Petitionsausschuss -
09.03.2005
Berlin: (hib/MIK) Für einen besseren
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt und deshalb am Mittwochvormittag die
zugrunde liegende Eingabe einstimmig an die Bundessregierung "als
Material" überwiesen und den Fraktionen des deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent wendet sich seit
1997 dagegen, dass über seinem Wohnort im Landkreis Cuxhaven
von der Bundeswehr Tief- und Überschallflüge
durchgeführt werden. Es sei für ihn nicht
nachvollziehbar, dass trotz der "erheblichen Belästigung und
nicht auszuschließenden gesundheitlichen und materiellen
Schäden" das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darauf
beharrt, militärische Flugübungen auch über seinen
Wohnort durchzuführen. Das BMVg sieht dagegen in seiner
Stellungnahme keinen Anlass tätig zu werden. Der Wohnort des
Petenten gehöre wie nahezu das gesamte Bundesgebiet zu den
Regionen, in denen militärische Tiefflüge geübt
würde. Dabei werde grundsätzlich eine Mindesthöhe
von 1000 Fuß (rund 300 m) eingehalten. Die Flüge
würden nach dem Prinzip der freien Streckenwahl geplant und
durchgeführt, um einer größtmöglichen
Entflechtung des Flugbetriebs zu erreichen. Die Nato müsse
daher in der Lage sein, unbekannte Flugzeuge schnell zu
identifizieren und zu bekämpfen. Diese Abfangeinsätze
müssten ständig geübt werden. Für die
Mitglieder des Petitionsausschusses ist es grundsätzlich
sinnvoll, den Übungsbetrieb nicht auf wenige Regionen zu
beschränken, um die Belastungen der Bevölkerung so gering
wie möglich zu halten. Angesichts der Besiedlungsdichte des
Bundesgebietes sowie der großen Geschwindigkeit der Flugzeuge
sei es nicht möglich, nur über unbewohntem Gebiet zu
fliegen. Im Übrigen seien bereits erhebliche Teile der
fliegerischen Ausbildung ins Ausland oder Übersee verlagert
worden. Eine komplette Verlagerung aller Tiefflüge ins Ausland
seien Grenzen gesetzt, da Übungen auch im "Einsatzgebiet"
notwendig seien. Nach einem Sachverständigengutachten seien
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Fluglärm bei den
militärischen Tiefflügen nicht zu befürchten.
Materielle Schäden an Gebäuden seien nach einer
Untersuchung des BMVg selbst an historischen Gebäuden "nahezu"
ausgeschlossen. Deshalb konnten sich die Mitglieder des
Petitionsausschusses der Forderung des Petenten nach völliger
Einstellung des militärischen Flugbetriebs über seinem
Wohnort nicht anschließen. Doch hält der Ausschuss eine
"nachhaltige Verbesserung" des Schutzes der Bevölkerung vor
Fluglärm weiterhin für dringend erforderlich und geht
davon aus, dass sich die Bundesregierung dieses Problems annehmen
und Lösungsvorschläge unterbreiten wird..
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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