Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll
künftig Fehler bei der Verpflichtung externer Berater
vermeiden und die Ausgaben für deren Einsätze
transparenter machen. Dies hat der Haushaltsausschuss am
Mittwochabend einstimmig beschlossen. Typische, jetzt zu
vermeidende Fehler seien gemacht worden bei der Frage, ob
Beratereinsätzen notwendig und wirtschaftlich sind, bei den
Vergabeverfahren und der Erfolgskontrolle sowie bei der Umsetzung
und Nutzung der Beratungsergebnisse. Deshalb fordert der Ausschuss
die Bundesministerien weiter auf, einen verantwortungsvollen Umgang
mit dem Instrument der externen Beratung zu gewährleisten. Er
begrüßt die Absicht des Präsidenten des
Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, einen praktischen
Handlungsleitfaden für den Umgang mit Beratern der
Bundesverwaltung an die Hand zu geben. Zudem soll der
Bundesrechnungshof (BRH) auf Bitte des Haushaltsausschusses zu
gegebener Zeit Kontrollprüfungen durchführen und im
Ausschuss zusammenfassend über die Ergebnisse berichten. In
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen soll der
BRH bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Vorschlag zur
präziseren Definition des Beratungsbegriffs machen. Grundlage
der Entscheidung des Ausschusses war ein BRH-Bericht, den der
Ausschuss zur Kenntnis nahm. Darin erkannte der BRH einerseits an,
dass ein fachgerechter Einsatz externen Sachverstandes der
Verwaltung helfen kann, richtige Antworten auf neue und komplexe
Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu
finden. Die Bedeutung dieses Instrumentes habe in den
zurückliegenden Jahren zugenommen. Gleichzeitig seien
Fehlentwicklungen erkennbar geworden, die die Grenzen und Risiken
des Beratereinsatzes für die öffentliche Verwaltung
verdeutlichen. Der Bundesrechnungshof ist laut Bericht in seinen
Prüfungen immer wieder auf unzureichend begründete,
unwirtschaftliche und nicht ordnungsgemäße
Beratungsprojekte gestoßen. Trotz des sehr unterschiedlichen
Aufgabenbereiches der Bundesverwaltung, in dem externe Berater
eingesetzt werden, hätten die Prüfungen des BRH
wiederkehrende Verhaltensmuster und Mängel aufgedeckt. Nach
Ansicht des Sprechers der CDU/CSU-Fraktion überträgt die
Verwaltung "aus Angst vor Verantwortung" die Verantwortung auf
Dritte. Die Folge seien unter anderem unklare
Aufgabenbeschreibungen und Kettenverträge. Dadurch würden
jährlich mehrere hundert Millionen Euro verschleudert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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