Berlin: (hib/VOM) Die FDP fordert von der
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer
Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. In einem Antrag (
15/5043) verlangt sie ferner, die
einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung, die den
automatisierten Abruf von Konto- und Depotinformationen regeln, mit
Wirkung vom 1. April 2005 abzuschaffen. Die Fraktion verweist
darauf, dass durch das Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit Finanzbehörden und alle Behörden, die
an das Einkommensteuergesetz anknüpfen, vom 1. April an
Zugriff auf Stammdaten von Bankkunden erhalten. Damit könne
jede Finanzbehörde bei Kreditinstituten über das
Bundesamt für Finanzen diese Stammdaten abrufen. Voraussetzung
sei lediglich, dass aus Sicht der Finanzverwaltung die Information
zur Feststellung oder Erhebung der Steuer erforderlich ist und eine
Nachfrage beim Bürger selbst keine Aussicht auf Erfolg
verspricht. Auf das Vorliegen des Anfangsverdachts einer
Steuerstraftat komme es nicht an. Das Bankgeheimnis enthalte somit
faktisch keine Schutzfunktion mehr, folgern die Liberalen. Gegen
den Kontenzugriff der Finanzbehörden und anderer
öffentlicher Stellen gibt es nach Darstellung der FDP
verfassungsrechtliche Bedenken, vor allem im Hinblick auf das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Angesichts von
fast fünf Millionen Konten entstünden bei den
Kreditinstituten auch erhebliche Mehrkosten, an deren Ende
zusätzliche Belastungen der Bankenkunden stehen. Die Liberalen
halten eine Abgeltungssteuer für wirksamer, weil dadurch die
Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet
würde. Auch würden das Vertrauensverhältnis zwischen
Bank und Kunden und die Daten der einzelnen Bürger
zuverlässig geschützt. Die Abgeltungssteuer bedeutet,
dass ein bestimmter Prozentsatz der Kapitalerträge bereits von
den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt
wird.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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