Berlin: (hib/WOL) Die Angabe einer
Fehlerrate von 23 Prozent durch die "International Biometric Group"
bezieht sich auf Tests biometrischer Produkte in der Zeit von
August bis September 2003. Unabhängig von der Tatsache, dass
sich die Leistungsfähigkeit der biometrischen Technologie
ständig erhöhe, handle es sich bei den angegebenen
Fehlerraten nicht um Übermittlungsfehler der Daten des
RFID-Chips (Review Frequency Identification). Dies erklärt die
Bundesregierung in der Antwort (
15/5018) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4883). Die Übertragung zwischen den in
den Pässen integrierten RFID-Chips und den Lesegeräten
leiste 100 Prozent der Daten. Im Falle einer fehlerhaften
Kommunikation würden dagegen gar keine Daten übertragen.
Im Übrigen werde durch die spezielle Konstruktion des
Chip-Inlays und dessen Integration in den Passeinband das Problem
der äußeren Einwirkung auf den RF-Chip und eine daraus
möglicherweise resultierende Funktionsstörung minimiert.
Durch den speziellen Aufbau und die Position des Chips im Pass
werde eine Haltbarkeit des Moduls bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch entsprechend der Gültigkeit des Dokuments von zehn
Jahren gewährleistet. Zur angesprochenen Problematik eines
technisch möglichen Mitlesens der Kommunikation zwischen
Radio-Frequenz-Chip und Lesegeräten wird dargelegt, dies sei
bis zu einem Abstand von mehreren Metern möglich. Eine
Entschlüsselung biometrischer Daten durch Nichtberechtigte sei
aber dabei ausgeschlossen. Um die unbefugte Kenntnis der Daten zu
verhindern, sei ein Verschlüsselungsmechanismus vorgenommen
worden, der sicherstelle, dass ein unberechtigtes
Entschlüsseln nach derzeitigem Stand der Technik nicht
möglich ist. Die verwendete Verschlüsselung finde
zwingend in allen künftigen EU-Pässen Anwendung und werde
für die internationalen Grenzkontrollen optional angeboten. Im
Übrigen, so die Antwort, seien biometrische Abgleichmethoden
weiterhin Hilfsmittel für die bisherige Grenzkontrolle. Falls
die Biometrie-Komponente ausfalle, führe der Grenzbeamte die
Kontrolle ohne die technische Unterstützung aus.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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