Berlin: (hib/WOL) Die im Online-Verfahren oder auf postalischem Wege erhobenen Daten auf dem Antragsformular zur Bestellung von Fußball-WM-Karten dienen der Abwicklung des Ticketverkaufs und der Sicherheit im Stadion. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4896). Um eine reibungslose Kontrolle am Stadioneingang zu gewährleisten, werden die erhobenen Daten aus dem Ticketsystem verschlüsselt in das Zugangskontrollsystem des jeweiligen Stadions übertragen. Der Chip auf der Eintrittskarte, der keine personenbezogenen Daten enthalte, ist der Schlüssel zu den verschlüsselten Daten und ermöglicht den Abgleich mit den Daten des Zugangskontrollsystems, sagt die Regierung. Mit der Chip-Kontrolle sollen auch die Trennung rivalisierender Fans, die Einhaltung von Stadion-Verboten sowie die Verhinderung von Kartenbetrug, Schwarzhandel und unberechtigten Doppel-Eintritten erreicht werden. Zur Weitergabe von persönlichen Daten der Kartenbesitzer für Werbezwecke wird ausgeführt, das mittlerweile geänderte, neue Bestellformular sehe vor, dass die Einwilligung zur Weitergabe von Daten zu Werbezwecken ausdrücklich erteilt werden muss. Bei der Voreinstellung sei "keine Einwilligung" vorgegeben. Einfluss auf die Ticketvergabe habe die Option zur Weitergabe von Daten für Werbezwecke aber nicht, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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