Berlin: (hib/BES) Die Union strebt eine
Änderung der Patentverwertung der Hochschulen in Zusammenhang
mit der Drittmittelforschung an. Dazu hat sie einen Antrag (
15/5023) vorgelegt. Zur Begründung
führt sie an, durch die Abschaffung des so genannten
Hochschullehrerprivilegs 2002 entstünden "erhebliche
Behinderungen" vor allem bei kostenintensiven Vorhaben, die in
Zusammenarbeit - vor allem finanzieller Art - mit der Industrie
zustande kommen. Nach der neuen Rechtslage dürften
Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Angestellte an
Hochschulen nicht mehr frei über ihre Erfindungen
verfügen, sondern seien verpflichtet, diese der Hochschule als
ihrer Arbeitgeberin zu melden, schreibt die Union in einem Antrag.
Die Verwertung von diesen Forschungsergebnissen erfolge jetzt in
Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und so genannten Patent-
und Verwertungsagenturen (PVA). Die nach einer Übergangsfrist
nun erforderliche Einbeziehung der Hochschule und damit der
für sie tätigen PVA in das vertragliche Verhältnis
mit den industriellen Auftraggebern oder Kooperationspartnern habe
die Vertragsgestaltung erschwert und zu einer erheblichen
Verlängerung der Verfahrensdauer geführt. Die Folge davon
sei eine Verunsicherung der Industrie, auf deren Beteiligung bei
praxisorientierten Forschungsprojekten wiederum die Hochschulen
angewiesen seien. Die CDU/CSU fordert in diesem Zusammenhang die
Bundesregierung auf, alle notwendigen rechtlichen und politischen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Hochschulen bei der
Auftragsforschung ihre Rechte an den Forschungsergebnissen vorab an
den Drittmittelgeber abtreten könnten. Dies würde die
Kooperation bei Forschungsprojekten erleichtern und dadurch helfen,
mehr Projekte ins Leben zu rufen. Die Regierung solle zudem bis
Mitte des Jahres einen detaillierten Bericht über die
Wirtschaftlichkeit der geförderten PVA und die Zusammenarbeit
zwischen Hochschulen, PVA und Drittmittelgebern vorlegen. Zum
gleichen Zeitpunkt erwartet die Union ein Finanzierungskonzept der
Regierung als Förderrichtlinie für eine effiziente
Förderung und Weiterentwicklung der PVA. Dieses Konzept solle
geeignete Anreize für die PVA schaffen, sich verstärkt
auf die Eigenerfindungen der Hochschulen zu konzentrieren und nicht
in bestehende Aufträge zwischen den Hochschulen und der
Industrie einzugreifen. Die Förderung soll aus der Sicht der
CDU/CSU stufenweise zurückgeführt und spätestens im
Jahr 2010 auslaufen. Dann solle der Markt über den Bestand der
einzelnen PVA entscheiden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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