Berlin: (hib/VOM) "Mehr Gerechtigkeit
durch soziale Kapitalpartnerschaft" überschreibt die
CDU/CSU-Fraktion einen Antrag (
15/5104), in dem es ihr um bessere
Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung, für
Investivlöhne und die Mitarbeiterbeteiligung geht. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Tarifvertragsparteien in
einen Dialog über eine Teilhabe der Beschäftigten am
Produktivkapital und über eine beteiligungsorientierte
Tarifpolitik einzutreten. Darüber hinaus seien die Belastungen
der Arbeitnehmer und der Unternehmen mit Steuern und Abgaben so zu
begrenzen, dass ausreichend Spielraum für die
eigenverantwortliche Vermögensbildung und Kapitalbeteiligung
bleibt. Die Regierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, um die
Mitarbeiterbeteiligung in die steuerlich geförderte
Altersvorsorge zu integrieren. Mittelfristiges Ziel sollte dabei
sein, die verschiedenen Förderregelungen (Riester-Rente,
Rürup-Rente) und zur Kapitalbildung weitgehend zu
vereinheitlichen. Schließlich sollte das fünfte
Vermögensbildungsgesetz durch eine stärkere
Förderung langfristiger Produktivkapitalbeteiligungen, durch
eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen sowie durch eine
höhere Vermögensbildungsförderung in den neuen
Ländern bis mindestens 2010 weiterentwickelt werden. Ebenso
verlangt die Fraktion bessere Rahmenbedingungen für
Betriebsübernahmen durch die Belegschaft. Zur Begründung
heißt es unter anderem, die Vereinbarung von
Mitarbeiterbeteiligungen könne ein fairer Ausgleich für
Lohnzurückhaltung oder für die Bereitschaft, länger
zu arbeiten, sein. Auch könne durch Mitarbeiterbeteiligungen
die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt werden. Das
Eigentum in Deutschland sei ungleichmäßig verteilt, wie
aus dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht hervorgehe, so die
Union. Gerade weil die Antwort darauf nicht in mehr Umverteilung
bestehen könne, müssten die Anreize für die
Vermögensbildung und Produktivkapitalbeteiligung verbessert
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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