Planungsverfahren bei Verkehrsprojekten auch in alten
Ländern verkürzen
Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf -
21.03.2005
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der
Unionsfraktion sollen in Ostdeutschland geltende Sonderregelungen
bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur künftig auf das
gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Die Fraktion hat dazu einen
Gesetzentwurf zur Änderung des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (
15/5102) vorgelegt. Nach den für die
fünf neuen Bundesländer geltenden Sonderregelungen sei
vor allem der Rechtsweg für Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und
letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
beschränkt. Auf diese Art habe man die gerichtliche
Nachprüfung um durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre
gegenüber den alten Ländern beschleunigen können.
Das für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist am 16. Dezember 1991
beschlossen worden und in seiner Wirkung örtlich wie auch
zeitlich begrenzt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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