Berlin: (hib/SAS) Ob das bislang nur in
Einzelaspekten geregelte Verbandsklagerecht künftig anders
festgelegt wird, wird die Bundesregierung nach eigenen Aussagen
noch entscheiden. Wie sie in ihrer Antwort (
15/5082) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4959) betont, werde derzeit eine
"Effizienzsteigerung des Verbraucherschutzes" geprüft. Ziel
der Untersuchung sei es, das bislang im Unterlassungsklagengesetz
oder im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fixierte
Verbandsklagerecht in ein Gesamtkonzept einzufügen und zu
optimieren. Dazu habe das Bundesverbraucherschutzministerium ein
entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten mit dem
Titel "Verbandsklagerecht in der Informations- und
Dienstleistungsgesellschaft" sei am Anfang 2003 freihändig an
das Institut für europäisches Wirtschafts- und
Verbraucherrecht e.V. (VIEW) vergeben worden. Entscheidend für
die freihändige Vergabe des Forschungsauftrages sei gewesen,
dass der Vorstand von VIEW, Professor Hans-Wolfgang Micklitz, als
ein international ausgewiesener Experte des Verbandsklagerechts und
des grenzüberschreitenden Rechtsvergleichs gilt. Der Experte
hatte bereits im Jahr zuvor ein Gutachten mit dem Titel
"Unrechtgewinnabschöpfung - Möglichkeiten und
Perspektiven eines kollektiven Schadensersatzanspruches im UWG" im
Auftrag des Verbraucherschutzministeriums erstellt. Weiter
heißt es, beide Forschungsvorhaben seien aus dem Etat des
Ministeriums bestritten worden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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