Berlin: (hib/MEM) Zur
Überprüfung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen soll
der Ankauf von allgemein zugänglichen, auf dem Markt
verfügbaren Adressen für die Gebühreneinzugszentrale
(GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in
Deutschland ermöglicht werden. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/4990) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4908). Danach haben die
Landesrundfunkanstalten und die GEZ in den vergangenen Jahren von
den in Deutschland zulässigen Möglichkeiten der
Adressenbeschaffung Gebrauch gemacht. Die Regierung sagt, sie halte
den privatwirtschaftlichen Adressenerwerb für erforderlich, um
die Gebühren der Rundfunkteilnehmer gerechter zu verteilen. So
würden Adressen von privaten Händlern gekauft, mit dem
GEZ-Bestand verglichen und dort nicht gefundene Personen
angeschrieben. Dies erfolge unter anderem durch E-Mail-Aktionen, in
denen über die bestehende Gebührenpflicht informiert und
um Anmeldung eventuell vorhandener Rundfunkgeräte gebeten
werde. Laut Antwort unterliegt die Zulässigkeit der
Adressenbeschaffung den jeweiligen landesrechtlichen
Datenschutzbestimmungen. Dazu wird betont, die
Landesrundfunkanstalten oder die GEZ hätten aber zu keiner
Zeit selbst Handel mit Daten registrierter Teilnehmer betrieben.
Zur Dauer der Adressenspeicherung heißt es, erworbene
Adressen würden spätestens nach sechs Monaten aus dem
Verteiler gelöscht. Allerdings halte die GEZ die Anschriften
noch weitere sechs Monate in anonymisierter Form fest, da nicht
auszuschließen sei, dass die Adressaten der E-Mail-Aktionen
innerhalb eines Jahres erneut angeschrieben werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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