Berlin: (hib/BOB) Im Rahmen der für
die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung
stehenden Mittel kann nicht unmittelbar auf jede Naturkatastrophe
reagiert werden. Zusätzliche Mittel stehen in der Regel nicht
zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
15/5128) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4894) mit. Die im Auswärtigen Amt
für humanitäre Hilfe und im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) für Not- und
Übergangshilfe im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstehende
finanzielle Unterstützung reiche "bei weitem nicht aus", um
auf alle Notlagen und Naturkatastrophen reagieren zu können.
Die zur Verfügung stehenden Gelder für die
humanitäre Hilfe seien in den Jahren 2002 bis 2004 mit
durchschnittlich 50 Millionen Euro nahezu gleich hoch geblieben.
Die Höhe der Haushaltsgelder für die Nahrungsmittel-Not-
und Flüchtlingshilfe des BMZ sei in den Jahren 1998 bis 2004
ebenfalls nahezu gleich geblieben und hätten bei
durchschnittlich 71,5 Millionen Euro gelegen. Die Regierung
führt des Weiteren aus, bei Förderentscheidungen, die
Vorhaben nationaler oder internationaler Hilfsorganisationen
unterstützten, werde von der Organisation ein detaillierter
Projektvorschlag vorgelegt, den sie gründlich prüfe. Nach
Abschluss des Projekts müsse ein Verwendungsnachweis
erarbeitet werden. In ihm müsse insbesondere zur Erreichung
der Ziele des Projektes und zu den Ausgaben Stellung genommen
werden. Darüber hinaus legten die Organisationen
jährliche umfangreiche Rechenschaftsberichte über ihre
humanitäre Arbeit vor.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf