Berlin: (hib/BES) Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Wissenschaftler bei EU-Forschungsprojekten steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5165). Hintergrund des Interesses sind Einschränkungen, denen deutsche Wissenschaftler nach dem Stammzellimportgesetz und dem Embryonenschutzgesetz unterliegen. Sie dürfen nicht an Forschungsvorhaben mitwirken, die nach deutschem Recht strafbar wären. Die Liberalen stellen in diesem Zusammenhang detaillierte Fragen nach der Verfahrensweise bei deutschen Wissenschaftlern, die sich an entsprechenden europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, wenn diese Vorhaben Zelllinien betreffen, die nach dem 1. Januar 2002 - dem gesetzlichen Stichtag - gewonnen wurden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf