Berlin: (hib/BES) Die Situation mitarbeitender Familienangehöriger in der Sozialversicherung interessiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5171). Viele Betriebe im deutschen Mittelstand seien auf die Mitarbeit von Familienangehörigen angewiesen, schreibt die Union. Sie zahlten auch regelmäßig Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen "in dem guten Glauben" ein, als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig, im Leistungsfall auch leistungsberechtigt zu sein und die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen zu können. Allerdings sind nach Angaben der Fraktion seit vielen Jahren Fälle bekannt, in denen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Angehörige trotz geleisteter Beiträge keine Zahlungen im Leistungsfall erhielten.
Die Union stellt nun Fragen nach der Rechtslage der Betroffenen und fordert eine Einschätzung der Bundesregierung hierzu. Ferner wollen die Fragesteller erfahren, wieso die Bundesregierung noch keine Lösung für die so genannten Altfälle vorgelegt hat und ob sie eine Gesetzesinitiative dazu plant. Sie soll auch sagen, ob es gerechtfertigt ist, Personen, die einen Arbeitsvertrag besitzen, regelmäßig Entgelt erhalten und davon über Jahre ordnungsgemäß in gutem Glauben Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt haben, im Leistungsfall die Sozialleistungen zu versagen. Von Interesse sind auch das Ausmaß des Problems, die Verwaltungspraxis und mögliche Alternativregelungen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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