Berlin: (hib/SAS) Ob LKW-Fahrer nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet sind, vor Fahrtantritt vorhandenes Wasser und Eis vom Dach ihres Fahrzeuges zu beseitigen, möchte die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/5159) von der Bundesregierung wissen. Sie verweist darauf, dass LKW in der Vergangenheit mit einer Art kleinem Dach ausgestattet gewesen seien, von dem Regenwasser habe ablaufen können. Inzwischen würden wegen der optimalen Raumnutzung die Planen-Verdecke auf LKW aber flach gestaltet, so dass sich Wasser auf der Plane sammeln und diese nach innen eindrücken könne. Die Regierung soll sagen, wie viele Unfälle in den vergangenen drei Jahren durch von LKW herabfallende Eisplatten verursacht wurden, wie viele Menschen dabei ums Leben kamen und was sie gegen diese gefährlichen Situationen im Straßenverkehr zu unternehmen beabsichtigt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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