Berlin: (hib/WOL) Unter Federführung des Umweltausschusses sind derzeit mehrere Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit der ersten Lesung des Entwurfs zur REACH-Verordnung befasst, deren Abschluss nach der Sommerpause erwartet wird. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5180) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4910). Mit REACH (Registration, Evaluation und Authorisation of Chemicals) will die EU-Kommission rund 30.000 verarbeitete Chemikalien in Produkten einer umfassenden Sicherheitsbewertung unterziehen. In der Antwort wird dargelegt, nach der Erörterung allgemeiner Fragen zur Registrierung und gemeinsamen Datennutzung unter der irischen und niederländischen Präsidentschaft befasse sich die Kommission nun unter luxemburgischer Präsidentschaft mit der konkreten Klärung von Informationen in der Lieferkette und den nachgeschalteten Anwendern. Dabei gehe es um die Bewertung der Gefährlichkeit der Stoffe, die Regelung ihrer Zulassung sowie der möglichen Verbote oder Beschränkungen.
Zum Stand des Verfahrens heißt es, in der bisherigen Folgenabschätzung seien insgesamt 36 Studien - darunter auch mehrere deutsche - analysiert und zusammenfassend bewertet worden. Die Bundesregierung begrüßt Hinweise aus den Untersuchungen auf konkrete Maßnahmen zur optimalen und kosteneffizienten Ausgestaltung. Gegenstand konkreter Regelungsvorschläge in den Ratsberatungen sei unter anderem der von der Bundesregierung unterstützte britisch-ungarische REACH-Ansatz "Ein Stoff - eine Registrierung". Ebenfalls unterstützt werde ein von Deutschland und Österreich eingebrachter Vorschlag zur Erleichterung der Information in der Lieferkette. Dabei soll ein System von Verwendungs- und Expositionskategorien entwickelt werden. Nachdrücklich unterstützt würden zudem die Aktivitäten der EU-Kommission für klare Arbeitshilfen. Diese sollen bei der praktischen Umsetzung von REACH vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen. Zur Frage der Vereinbarkeit von REACH mit dem Regelwerk der Welthandelsorganisation WTO heißt es, bei der Prüfung durch die EU hätten sich bislang keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Vereinbarkeit und Kompatibilität mit dem WTO-Regelwerk in Frage stellen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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