Vereidigung neu zugelassener Anwälte auf
Rechtsanwaltskammern übertragen
Recht/Gesetzentwurf - 12.04.2005
Berlin: (hib/BOB) Die Übertragung der
Zuständigkeit für die Vereidigung der neu zugelassenen
Rechtsanwälte auf die Rechtsanwaltskammern ist unter anderem
Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (
15/5223). Damit würde nicht nur die
unmittelbare Staatsverwaltung entlastet, sondern auch die
Rechtsanwaltskammern und damit die Selbstverwaltung der
Anwaltschaft gestärkt. Ohnehin hätten mittlerweile alle
Länder von der geschaffenen Möglichkeit, diese Aufgaben
und Befugnisse auf die Kammern zu übertragen, in vollem Umfang
Gebrauch gemacht. Die eigenverantwortliche Wahrnehmung betone die
Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der
Rechtspflege und Träger eines freien Berufes. Darüber
hinaus entlaste sie den Staat von Aufgaben, die auf der Ebene des
Berufsstandes selbstverantwortlich und wegen der Kenntnis der
Berufssituation in der Regel auch effizienter erledigt werden
könnten. Die Bundesregierung begrüßt den
Gesetzentwurf der Länderkammer im Wesentlichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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